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Jahresabschluss 2017 der AVL GmbH

Redebeitrag von Brigitte Muras im Kreistag am 20. 07.2018 zu TOP 3                   

 

Unsere Fraktion wird der Beschlussfassung, so wie vorgelegt, zustimmen. Wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben liegen alle erforderlichen Prüfungen und Berichte vor, hierin ist nichts zu beanstanden.

Bei Herr Hepperle, der nun seit 1. Oktober 2017 als Geschäftsführer der AVL  im Amt ist, möchte ich mich für die geleistete Arbeit und den gut dargestellten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 bedanken.

 

Der Jahresabschluss 2017 weist einen Überschuss von knapp 3,8 Mio. € aus.

In der Kreiskasse kommen nach Berücksichtigung aller Steuern 3,16 Mio. Euro an. Dieses gute Ergebnis konnte nicht durch höhere Erlöse auf den Deponien im Landkreis erzielt werden.  Die Ursache liegt in den gegenüber 2016 um 3,3 Mio. Euro  geringeren Nachsorgerückstellungen.

 

Im Zusammenhang mit den Deponien möchte ich auf 2 Punkte eingehen.

Es ist auffällig, der folgende Passus ist im Lagebericht und in der Stellungnahme des AVL Aufsichtsrats enthalten:

 

 "Die Bundesregierung hat den Atomausstieg beschlossen, das ist auch in
Baden-Württemberg  spürbar. Die EnBW als Betreiber hat u. a. mit dem Rückbau von BlockI des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) begonnen. Für die AVL-Deponien BURGHOF und AM FROSCHGRABEN bedeutet dies, dass in den nächsten zehn Jahren in Summe etwa

3.350 t  zweckgerichtet freigemessene mineralische Abfälle der Deponieklasse I und II beseitigt werden müssen.
Das Vorhaben sorgt in der Bevölkerung – insbesondere in den Standortgemeinden Schwieberdingen und Vaihingen/Enz – für Vorbehalte und Ängste. Die freigemessenen
Abfälle sind im Grunde nicht mit Schadstoffen, sondern mit Emotionen belastet,
bundesweit steht die Bevölkerung dem Thema skeptisch gegenüber. Die AVL hat sich, auch unter dem Aspekt, dass in früheren Jahren bereits ca. 325 t freigemessene Abfälle aus dem
Rückbau des Kernforschungszentrums Karlsruhe auf den beiden Deponien beseitigt wurden, dazu entschlossen, das ÖKOInstitut e.V. als kerntechnischen Sachverständigen mit der Beratung, Durchführung und Protokollierung von Messungen sowie der Erstellung der Jahresberichte zu beauftragen.
Der erste vom ÖKO-Institut erstellte Jahresbericht ist bereits auf der Homepage
der AVL veröffentlicht."

 

Es ist richtig, dass hier Emotionen eine Rolle spielen, aber das Recht auf umfassende Information über mögliche Gefährdungen ist ein Grundrecht, das

Ernst genommen werden muss. Im württembergischen Ärzteblatt 3/2018 wird darauf hingewiesen, dass es keine unschädliche ionisierden Strahlungen gibt und die Minimisierungsdosis  addiert wird.

 

Der Beschluss, das  ÖKO-Institut mit der Messung und Dokumentation von Tritium in Wässern zu beauftragen ist deshalb richtig und wichtig. Der auf der AVL Hompage eingestellte Bericht listet detailliert die Ergebnisse auf. Nachdenklich gemacht hat mich jedoch der einmalige Messausreißer im Oktober 2017 und die dazu erfolgte Begründung. Wir fordern, dass dies weiterhin  sorgfältig und kritisch beobachtet werden muss.

Der angedachte Zeitraum der Beauftragung bis 2021 und einer Option um 2 Jahre zu verlängern erscheint mir jedoch zu kurz.

Hierüber muss noch einmal beraten werden.

 

Und damit  möchte ich den 2. Punkt ansprechen. Die Deponielaufzeiten, abhängig von der Klassifizierung der eingelagerten Abfälle.

Durch den enormen Druck auf unsere Deponieflächen durch die stark angestiegene Bautätigkeit in der Region werden voraussichtlich bereits im nächsten Jahr Flächen für DK 0 – Abfälle fehlenden. Das wirkt sich auf die Verfüllzeiten der Deponien aus und verkürzt sie.

Das bedeutet, dass neue Standorte dringend gefunden werden müssen. Dies wird mit Sicherheit ein sehr schwieriges Unterfangen. Deshalb ist es wichtig die Glaubwürdigkeit der AVL im Umgang mit den freigemessenen Abfällen durch transparentes Handeln und ehrliche Informationspolitik wieder herzustellen.

 

Wie sich die folgenden Geschäftsjahre entwickeln hängt stark von der  Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und den damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben ab. Sie wird dadurch bestimmt, wie die AVL die Herausforderungen meistert.

 

Der eingeschlagene Weg beim Biomüll, die BIOGUT-Kampagne hat sich bewährt. Sie hat dazu geführt, dass die Biogutmenge nun auf über 30.200 t gesteigert werden konnte, auch wenn die Steigerung v.a. daher rührt, dass nun mehr Grüngut in der Biotonne und nicht auf dem Häckselplatz landet.

Ein Standort für die Biogutvergärungsanlage ist mit Westheim (Kreis Germersheim) in der Realisierungsphase.

Ein noch zu lösendes Problem ist der Störstoffgehalt im eingesammelten Biogut.

Die Ergebnisse der Biogut-Sortieranalyse zeigen deutlich, wo noch Handlungsbedarf besteht. Der Anteil des durch Plastikverpackungen und Plastikbeutel verunreinigten Bioguts liegt im Landkreis mit 2,5 Gew. % deutlich über dem von der Bundesgütegemeinschaft Kompost genannten Wert von weniger als 1 Gew.%. Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Vorgaben vom Gesetzgeber erfolgen werden.

An einer Strategie zur Reduzierung der Störstoffe wird seitens der AVL bereits gearbeitet. Wir gehen davon aus, dass die dann präsentierten Ergebnisse auch greifen werden.

Einerseits erfreulich ist auch, dass die Anlieferungsmengen auf den Wertstoffhöfen zugenommen haben, das führt auf der anderen Seite  aber auch zu Platzproblemen. Besonders betroffen ist der Wertstoffhof im Tammerfeld der Beschluss einen alternativen Standort zu suchen ist richtig.

Konflikte mit dem Gebrauchtwaren-Kaufhaus Warenwandel können so beseitigt werden. Das Kaufhaus ist ein wichtiger Baustein im Angebot der AVL, den wir sehr schätzen. Es hilft Ressourcen zu sparen und ermöglicht es auch mit geringem Budget Notwendiges kaufen zu können.

 

Noch zu lösende sind die Herausforderungen durch  das neue Verpackungsgesetzt, das am 1.1.2019 in Kraft tritt. Dieses Gesetz sehen wir kritisch. Müllvermeidung, wie ursprünglich beabsichtigt,  wird dadurch nicht gefördert, die Interessen der privaten Abfallwirtschaft haben sich wieder einmal durchgesetzt.

Damit die notwendigen Abstimmungsvereinbarungen nach der Übergangszeit mit den dualen Systemen  getroffen werden können ist eine gute Planung erforderlich. Nach der Bestandsaufnahme in den einzelnen Handlungsfeldern müssen die Systemvorstellungen entwickelt und dazu Entscheidungen getroffen werden.

Dazu gehört gutes Verhandlungsgeschick und eine gut agierende AVL aber auch

gut agierende Aufsichtsrät*innen. Diese Arbeit fällt zum größten Teil dem im Mai 2019 neu zu wählenden Gremium zu, dann auch mit geänderter Betriebsform.

Im Risikobericht wird auf die zukünftig eher steigenden Gebühren für die Landkreisbewohner*innen hingewiesen, verursacht durch die Marktkonzentration im Abfallbereich und zusätzliche gesetzliche Vorgaben. Beides kann von uns nur bedingt beeinflusst werden. Strengere gesetzliche Vorgaben minimieren die im Umgang mit Abfallstoffen möglichen Gefahren und sorgen dafür, dass er unter Berücksichtigung des aktuellen Kenntnisstandes fachgerecht behandelt wird.

Dazu sind gut ausgebildete Mitarbeiter*innen notwendig, sowie entsprechende Fortbildungsangebote. Im Lagebericht wird darauf hingewiesen. Die Mitarbeiter*innen der AVL leisten gute Arbeit, dafür möchten wir uns bei ihnen bedanken.

 

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