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Anfrage: Mehrwegangebotspflicht

Sehr geehrter Herr Allgaier,
seit dem 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht nach §§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes. Demnach müssen unter anderem Gastronomiebetriebe, die Getränke oder Speisen z. B. zum Mitnehmen abfüllen, diese in Mehrwegbehältnisse anbieten und aktiv auf die Mehrwegangebotspflicht hinweisen. Kleinere Betriebe gemäß § 34 VerpackG müssen wenigstens mitgebrachte kundeneigene Behältnisse befüllen.
Die Minderung von Einwegkunststoffverpackungen leistet einen enormen Beitrag um Ressourcen zu sparen und wirkt sich positiv auf die Erreichung der Klimaziele aus.
Von Umweltverbänden wird beklagt, dass die Umsetzung nicht zufriedenstellend läuft und es oft an den notwendigen Kontrollen fehlt.

Eine vom WWF beauftragte Untersuchung „Mehrweg in der deutschen Gastronomie. Ein Realitätscheck ein Jahr nach der Einführung der Mehrwegangebotspflicht.“ Stand Februar 2024, endet mit der Feststellung:
„Gehen wir zuversichtlich davon aus, dass den Herausforderungen konsequent begegnetwird, dann können Mehrwegsysteme im Gastronomiebereich nach Einschätzung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung einen Marktanteil zwischen 25 und 40 Prozent bis 2030 erreichen.“
Die Durchsetzung der Mehrangebotspflicht gelingt jedoch nur, wenn konsequent kontrolliert wird und die Betriebe bestmögliche Unterstützung erfahren.
Für die Überprüfung der Mehrwegangebotspflicht sind die unteren Abfallrechtsbehörden der
Land- und Stadtkreise verantwortlich. Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt deshalb die nachfolgende Anfrage:

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Muras

 

Anfrage


1. Mit welcher Regelmäßigkeit kontrolliert die untere Abfallrechtsbehörde des Landkreises Ludwigsburg die Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht?


2. Wie viele Kontrollen wurden seit 1. Januar 2023 durchgeführt?

 

3. Wie viele Verstöße wurden bisher gemeldet?

    Wie viele davon in der Stadt Ludwigsburg?
    Wie viele davon in den weiteren Städten und Gemeinden des Landkreises?


4. Wie oft wurde bisher ein Bußgeld verhängt?


5. Welche Hilfestellungen erhalten die Betriebe bei der Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht?

 

Anfrage: Mehrwegangebotspflicht

 

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