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Antrag: Bedeutung und Zustand der Streuobstbestände im Kreis Ludwigsburg

Sehr geehrter Herr Allgaier,

 

mit dem Antrag zum Zustand der Streuobstwiesen im Kreis Ludwigsburg wollen wir auf diese für den Naturschutz sehr wichtige Kulturlandschaft aufmerksam machen und einen stärkeren Schutz anmahnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Walter

Sprecher im Ausschuss für Umwelt und Technik

 

Antrag

Bedeutung und Zustand der Streuobstbeständen im Kreis Ludwigsburg

 

I.   Wir fragen die Landkreisverwaltung:

  1. Wie hat sich der Bestand der Streuobstwiesen im Kreis Ludwigsburg in den letzten sechzig Jahren entwickelt (in Anzahl der Bäume und in Hektar)?
  2. Welche Bedeutung haben nach Auffassung der Kreisverwaltung  Streuobstwiesen für die Biodiversität, den Klimaschutz sowie für    das Landschaftsbild im Kreis Ludwigsburg?
  3. Wie lange dauert es, bis eine neugepflanzte Streuobstwiese diese Ökosystemleistungen erfüllen kann?
  4. Welche Maßnahmen und Projekte zum Schutz von Streuobstwiesen werden von der Kreisverwaltung unterstützt bzw. selbst ausgeführt?
  5. Wie viele Streuobstwiesenprojekte, beispielsweise zur Produktion von regionalem Obst, Nüssen, Saft, Most, Cidre etc, gibt es im Kreis Ludwigsburg und welche Fläche wird von diesen Projekten bearbeitet?
  6. Wie bewertet die Landkreisverwaltung den gesetzlichen Schutz der Streuobstwiesen nach der Verschärfung des Naturschutzgesetzes in Baden-Württemberg vom 17.12. 2020 und die dazugehörigen Ausführungshilfen des Landesumweltministeriums?
  7. Wie viele Anträge auf Ausnahmegenehmigungen gab es seither im Kreis Ludwigsburg und wie wurden diese Anträge jeweils beschieden und begründet?
  8.  Welche Kommunen haben bisher Anträge auf  Ausnahme-     genehmigungen gestellt und welche Größe hatten diese  Flächen?
  9. Wie beurteilt die Landkreisverwaltung das Urteil des Verwaltungs-        gerichts Karlsruhe vom Dezember 2022, in dem der Stadt Bretten nicht nur Verfahrensfehler nachgewiesen wurden, sondern auch die Zweifel erhoben wurde, dass die Zustimmung zur Abholzung sachlich richtig war?
  10. Wie wirkt sich dieses Urteil nach Meinung der Landkreisverwaltung auf die zukünftige Behandlung von Anträgen auf Ausnahme-genehmigungen aus?
  11. Welche Maßnahmen müssen nach Meinung der Verwaltung  ergriffen werden, um die Streuobstwiesen im Kreis Ludwigsburg zukünftig besser zu schützen?
  12. Welche Maßnahmen hat der Landkreis in den letzten Jahren      durchgeführt, um den Anbau und die Vermarktung regionaler Produkte im Kreis stärker zu fördern und wie sich die Projekte dadurch entwickelt haben (wie beispielsweise im „Grünen Strohgäu“ oder durch die Übernahme der Patenschaft für die Obstsorte „Häckerapfel“)?

 

 

II.  Wir beantragen, im Kreistag zu beschließen:

  1. Streuobstwiesen sowie den Streuobstanbau zukünftig stärker zu     bewerben, wie dies bereits bei den Steillagen im Weinbau erfolgt.
  2. Folgende Maßnahmen ergänzend dazu durchzuführen:
  • regelmäßige Streuobstfachtagungen im Landratsamt mit abschließender Prämierung, beispielsweise des „innovativsten“ Streuobstprodukts, des besten Safts, Mosts oder Cidres aus dem Kreis;
  • ein Konzept vorzulegen, wie die Obstbauberatungsstelle zukünftig die Streuobstwiesen im Kreis Ludwigsburg fördern will;
  • regelmäßig Schnittkurse zum Erhalt der Streuobstbäume durch die Obstbauberatungsstelle anzubieten,
  • die Ausbildung zum Fachwart weiter regelmäßig anzubieten.

 

Begründung

Laut einer Untersuchung der Universität Hohenheim hat sich der Baumbestand an Streuobstwiesen in Baden-Württemberg zwischen 1965 und 2020 dramatisch verringert, nämlich von 18 auf 7,1 Millionen Bäume. Nach den Berechnungen der Universität Hohenheim wären bei einer gleichbleibenden Entwicklung 2050 sämtliche Streuobstwiesen in Baden-Württemberg verschwunden. Rein rechnerisch gingen im Untersuchungszeitraum pro Jahr ca. 200000 Obstbäume verloren.

Trotz der hohen Bedeutung der Streuobstwiesen für den Naturschutz und der verschärften Unterschutzstellung durch den Gesetzgeber scheint in vielen Kommunen das nötige Bewusstsein für die Bedeutung von Streuobstwiesen zu fehlen. Dies zeigen auch die zahlreichen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen im Land.

Nach unserer Auffassung muss die Verwaltung im Kreis Ludwigsburg den vom Gesetzgeber bezweckten stärkeren Schutz von Streuobstwiesen konsequenter anwenden.

Außerdem sollten zusätzliche Projekte entwickelt werden, wie bestehende Streuobstwiesen wieder besser gepflegt und genutzt werden können.

Die früher übliche Sichtbarmachung der Streuobstwiesen durch den Landkreis, beispielsweise auf dem Spätlingsmarkt, sollte wieder verstärkt werden.

Auch ist die Obstbauberatungsstelle gefordert, sich wieder intensiv dem Thema „Streuobst“ hinzuwenden. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass in den Obst- und Gartenbauverbänden teilweise starker Personalmangel herrscht und diese daher immer weniger in der Lage sind beispielsweise Baumschnittkurse anzubieten. Als positives Beispiel kann hier der Obst- und Gartenbauverein Oeffingen genannt werden, der zahlreiche neue Mitglieder gewinnen konnte, nachdem er für zehn Jahre kostenlos Streuobstwiesen zur Verfügung gestellt hatte und die Pflege mit Rat und Tat unterstützte (Stuttgarter Zeitung Online, 17.1.23).

Die Ausbildung zum Fachwart soll weiter regelmäßig angeboten werden, damit in den Kommunen qualifizierte Berater zur Beratung der Bürgerinnen und Bürger in Streuobstfragen zur Verfügung stehen.

 

Brigitte Muras, Jürgen Walter, Doris Renninger, Michael Klumpp, Anke Baumgart, Dr. Christine Knoß, Edda Bühler, Harald Wagner, Dr. Ewald Bischoff, Fabian Obenland

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