„Nie stand mehr auf dem Spiel“, so lautete eine der Kernaussagen des Weltklimarates IPCC im Februar 2022. Deutlich wurde unterstrichen, dass der Klimawandel eine Gefahr für das Wohl der Menschheit und des Planeten ist. Die Gefahr sei wesentlich höher als bisher eingeschätzt. Nochmals wurde betont, dass wir nurnoch ein Zeitfenster bis Ende dieses Jahrzehnts haben, um wenigstens ernsthafte Versuche zu unternehmen, das beim Weltklimagipfel von Paris festgelegte 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. Völlig zu Recht hat die baden-württembergische Landesregierung daher bei der Novellierung das Ziel, die Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen, von 2050 auf 2040 vorverlegt.
Diese Verpflichtung gilt es nun, auf den Kreis zu übertragen. Dies wiederum bedeutet, dass der Kreis Ludwigsburg seine Anstrengungen im Klimaschutz intensivieren und beschleunigen muss. Aus Sicht der Antragsteller muss zukünftig jede Maßnahme, jedes Projekt des Landkreises einen Klimacheck durchlaufen. Anders wird es sehr schwer werden, die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Da der Klimawandel bereits jetzt beispielsweise zu längeren Hitzeperioden führt und auch die Zahl der Unwetter zugenommen hat, wie 2021 im Ahrtal, ist es dringend geboten Klimaanpassungsstrategien zu entwickeln. Gerade in einem so dicht besiedelten Raum wie der Kreis Ludwigsburg, sind derartige Strategien unerlässlich.
Darüber hinaus hat der völkerrechtswidrige Krieg Russlands deutlich gemacht, dass die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen auch ein sicherheitspolitisches Risiko darstellt.
Anhand des Antrags soll die Landkreisverwaltung darstellen, wie die notwendigenverstärkten Anstrengungen im Klimaschutz umgesetzt werden.
Antrag Klimaschutz: Neue Ziele braucht der Kreis
Die Kreisverwaltung möge dem Kreistag berichten:
welche Maßnahmen die Kreisverwaltung ergreifen wird, um in den Sektoren Verkehr, Wärme, Gebäude (Bauen und Betrieb), Landwirtschaft, Fuhrpark sowie Beschaffung bis 2040 die Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen;
inwieweit die Landkreisverwaltung die Kommunen des Kreises Ludwigsburg in die Strategie zum Erreichen der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040 einbeziehen wird;
wie die Kreisverwaltung die Einführung eines CO2-Schattenpreises bewertet, mit dem die Berechnung der Wirtschaftlichkeit und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses jeglicher Pläne, öffentlichen Investitionen und Beschaffungen als Berechnungsgrundlage dient;
welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um den Kreis, beispielsweise gegenüber Starkregen und längeren Hitzeperioden, klimaresilient zu machen;
5. Sektor Verkehr
wie die Landkreisverwaltung das Einsparpotential von CO2 bei einer Steigerung des Anteils des ÖPNV um 10%, um 20% und um 50% bewertet und welche Maßnahmen dafürergriffen werden müssen;
inwieweit die Ausweisung von Busbeschleunigungsmaßnahmen ein adäquates Mittel ist, um die Attraktivität des ÖPNV zu stärken;
welchen Beitrag der Radverkehr zu einer umwelt- und klimafreundlichen Vehrspolitik leisten kann und welche Pläne zur Stärkung des Radverkehrs im Kreis verfolgt werden;
welchen Beitrag zur Netto-Treibhausgasneutralität hierbei die Realisierung der Stadtbahnen Schwieberdingen-Markgröningen-Ludwigsburg (mit Oststadt)- Remseck und die Bottwartalbahn leisten;
6.
Sektor Gebäude (Bauen und Betrieb), Sektor Energie und Wärme
welche Gebäude im Besitz des Landkreises bereits als klimaneutral im Betrieb gelten;
welche Rolle bei Renovierungen und Neubauten im Auftrag des Kreises Ludwigsburg klimafreundliche Baustoffe spielen;
inwieweit dabei bereits die Emissionen erfasst werden, die bei der Herstellung der Baumaterialien entstehen und welche Konzepte zu deren Reduktion es gibt (beispielsweise ein CO2-Schattenpreis);
bis wann die Landkreisverwaltung sämtliche Gebäude des Kreises auf LED-Leuchten umgestellt hat;
wie die Kreisverwaltung die Wärmeversorgung ihrer Liegenschaften klimaneutral gestalten möchte und ob es Überlegungen gibt, diese in Wärmekonzepte der umgebenden Quartiere zu integrieren;
welches zusätzliche Potential die Kreisverwaltung auf den kreiseigenen Gebäuden zur Aufstellung von PV-Anlagen zu den bereits erstellten Anlagen festgestellt hat;
7.
Sektor Beschaffung, Sektor Kantinen des Landkreises
inwieweit die Kreisverwaltung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen den Nachweis einer nachhaltigen und klimafreundlichen Produktion fordert;
inwieweit das gesamte Beschaffungswesen des Landkreises auf nachhaltige und damit klimafreundliche Produkte umgestellt wurde und welche Konzepte nach Auffassung der Verwaltung am besten geeignet sind, die Emissionen in diesem Bereich zu senken;
wie hoch inzwischen der Anteil regional und biologisch erzeugter Lebensmittel in den Kantinen und Mensen des Kreises ist und inwieweit somit der unter Maßnahme N7 des Klimaschutzkonzeptes formulierte Anspruch „Die Stärkung der Erzeugung und der Absatz von Bio Lebensmittel steht hierbei im Vordergrund“ in die Tat umgesetzt wurde;
8.
Sektor Landwirtschaft
ob und in welchem Umfang das Landwirtschaftsamt in Ludwigsburg die Landwirte
berät und Hilfestellung leistet, um die CO2-Emissionen bei Tierhaltung,
Ackerbau, Sonderkulturen und Weinbau zu reduzieren;
Der Kreistag möge beschließen:
- Das Klimaschutzkonzept des Kreises Ludwigsburg an das im Oktober 2021 novellierte baden-württembergische Klimaschutzgesetz anzupassen, sprich das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bereits bis 2040 zu erreichen (und nicht erst wie bisher im Jahre 2050);
- zukünftig bei sämtlichen Projekten des Landkreises einen „Klimacheck“ durchzuführen, mit dessen Hilfe sämtliche Maßnahmen auf ihre Klimaverträglichkeit und Nachhaltigkeit überprüft werden und diese nur durchzuführen, wenn sie diesen Check unter Federführung des Fachbereichs Umwelt bestanden haben;
- die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept zu entwickeln, um den Partnerregionen des Landkreises Ludwigsburg eine „Klimapartnerschaft“ vorzuschlagen und gemeinsam eine Klimaagenda zu entwickeln;
- die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit den Kommunen des Kreises und der Ludwigsburger Energieagentur (LEA) ein Anpassungskonzept für den gesamten Kreis zu entwickeln;
- dem Kreistag zeitnah ein Konzept vorzulegen, welche personelle und materielle Ausstattung bei der Kreisverwaltung notwendig sein wird, um die Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040 zu erreichen.
- Der Landkreis bewirbt sich im Rahmen des Sofortprogramms der Bundesregierung „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ um die Förderung einer Stelle eines/einer Klimaanpassungsmanager*in.
Jürgen Walter, Brigitte Muras, Doris Renninger, Edda Bühler, Dr. Christine Knoß, Anke Baumgart, Michael Klumpp, Harald Wagner, Dr. Ewald Bischoff, Fabian Obenland, Jürgen Waser