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Haus des Jugendrechts

Der Grünenfraktion schwebt schon lange vor, den Landkreis für die Einrichtung eines „Haus des Jugendrechts“ im Kreis Ludwigsburg zu gewinnen.

In einem Gespräch am Dienstag, 19.7.2016, stellte uns der Geschäftsführer des „Haus des Jugendrechts Pforzheim“ dessen Arbeitsweise vor, die speziell auf eine „Landkreistätigkeit“ abgestimmt ist [Die erste Einrichtung dieser Art findet sich in Stuttgart-Bad Cannstatt, aber eben städtisch orientiert].

Im Haus des Jugendrechts bemühen sich Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Sozialarbeiter/Sozialpädagogen (m/w), Jugendamt und ggf. weitere Behörden und Einrichtungen gemeinsam um gefährdete oder straffällig gewordene Jugendliche.

Die vernetzte Zusammenarbeit aller beteiligten Kooperationspartner zur Bekämpfung der Jugendkriminalität bzw. Jugenddelinquenz wurde in einer Rahmenkonzeption 2011 für

eine Pilotzeit von zunächst zwei Jahren beschlossen. Aus dem Pilotprojekt ist in der Zwischenzeit eine ständige Einrichtung geworden.

Durch die rasche und enge Zusammenarbeit – alle Kooperationspartner sind zumindest zeitweise im Haus vertreten – soll bei den verschiedensten Fällen und Vorkommnissen, bei anstehenden Gerichtsverhandlungen oder nach Gerichtsentscheiden ein so schnell wie möglich Legalverhalten und die soziale Integration der betroffenen Minderjährigen (wieder) erreicht werden.

Maßnahmen können sein: Jugendhilfeleistungen, insbesondere Hilfen zur Erziehung, Einleitung juristischer Schritte (z. B. Antrag an das Familiengericht, Initiativen/Maßnahmen zur Beschleunigung von Jugendgerichtsverfahren), polizeiliche Initiativen/Maßnahmen (z.B. Gefährderansprachen, Ermittlungen), Anregung schulischer Maßnahmen, Überprüfung und gegebenenfalls Modifizierung bereits beschlossener Maßnahmen u.a.m.

Mit den Jugendlichen wird aktiv zusammengearbeitet – mit erzieherischen Maßnahmen, mit Antiaggressionstraining, soziale Trainingskurse, gemeinnützige Arbeitsstunden, Opfer-und Wiedergutmacheraufgaben, Täter-Opferausgleich, Arbeitsplatzvermittlung, gemeinsame Aussprachen in der Schule usw., jeweils auf den „Fall“ abgestimmt. Die Kooperationspartnerschaft ermöglicht die Vielfalt der Maßnahmen und ihre schnelle Verwirklichung.

Mit Filmen und zahlreichen Bildern wurden die Darstellungen unterlegt.

Wir wollten wissen:

- Die Arbeitsweise in einem Landkreis (ggf. mehrere Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften zuständig)?

- Welche Art von Jugenddeliquenz wird angesprochen/betreut/ können? Wann und wie können sie sich an das Haus des Jugendrechts wenden?

- Wer kann sich auch an das Haus des Jugendrechts wenden (Eltern, Lehrer, Schule)?

- Präventionsarbeit?

- Wie klappt die Zusammenarbeit von Polizei – Staatsanwaltschaft –Gericht- Sozialarbeiter/Sozialpädagogen (m/w)- Jugendamt –und weitere Einrichtungen (z.B. Arbeitsagentur, Jobcenter)?

- Der erforderliche Personalumfang?

- Umfang der Räumlichkeiten?

- Die Kosten /der Aufwand – Personal-Sachmittel-Reisemittel usw.?

Es gab schlüssige Antworten, über die ausführlich beraten wurde.

Am Ende war sich die Fraktion einig, dass sie am Ziel – Einführung eines Hauses des Jugendrechts im Landkreis – festhalten wird.

Aus humanitärer Sicht, aus sozialer Sicht aber auch Kostengründen. Die Präventionserfolge und die häufig gelungene (Wieder-)Integration wiegen die Aufwendungen allemal auf.

Die Verwaltung des LRA Lb wurde noch vor der Sommerpause gebeten, sich mit dem Haus des Jugendrechts Pforzheim in Verbindung zu setzen und das Thema im Sozialausschuss des Kreistages einzubringen.

Dr. Peter-Michael Valet

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