AUT-Sitzung am 14.11.16
Bündnis 90/Die Grünen sind sehr unglücklich über die Entwicklung beim Umgang mit „freigemessenem Abfall“ aus dem Rückbau von Kernkraftwerken im Landkreis. Das lässt sich leicht begründen:
Es fehlt ein überzeugender Nachweis, dass das Konzept – sofern es stimmig ist - eingehalten wird – eingehalten werden kann. „Was man nicht messen kann, ist nie vertrauenserweckend“.
Das UM hat dabei zur Verunsicherung beigetragen, als es ein „Moratorium“ aussprach. Mithin ein Signal an die beunruhigte Bürgerschaft, dass es auch selbst nicht ganz sicher ist, ob die Ableitung des 10 μSV/a – Konzepts allen Eventualitäten und Ansprüchen standhält. Ein Zögern, das politisch sehr bedenklich ist und nicht zur Glaubwürdigkeit beiträgt.
Schnell erinnert man sich dann wieder daran, dass alle strahlenbiologischen Überlegungen und Ansätze darauf hinweisen, wonach es keine Strahlendosis gibt – so gering sie auch ist –, die ohne jegliches Risiko für das Leben von Menschen und Tieren ist. Nicht umsonst ist die Grundforderung der StrlSchV „jede unnötige Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden“ (§ 6 StrlSchV).
Wir können den geschürten Ängsten der Menschen nichts entgegenhalten und der Landkreis hält den Druck wahrscheinlich auch nicht aus. Die AVL ist an dieser Situation mit ihrem ungeschickten Vorgehen beim Umgang mit Asbest nicht ganz schuldlos. Ganz nach dem Motto „wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“. Es ist eine Ironie des Schicksals, dass die Landkreise, die ein Kernkraftwerk und eine Deponie auf ihrer Gemarkung haben, jetzt die Rückbaufolgen zu tragen und gegenüber der Bürgerschaft zu verteidigen haben und nicht die Betreiber der Anlagen. Soweit zum allgemeinen Sachverhalt.
Jetzt zu den Anträgen FW und FDP
Allen Populisten ist ins Stammbuch zu schreiben, dass sich die Politik zuerst an die Fakten halten muss. Das gilt auch für die Antragsteller FW und FDP.
Wenn die aktuelle Rechtslage – also Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 20) i.V.m.Landesabfallgesetz (§ 6 Abs. 1) i.V.m. StrahlenschutzVO (§ 29) – den Landkreis zwingt, frei gemessenen Bauschutt auf seinen dafür geeigneten Deponien abzulagern, kann man solche Anträge nicht stellen.
Wenn man weiß, dass in den Salzstock Bad Friedrichshall nur besondere Abfallarten eingelagert werden dürfen,
dass freigemessener Abfall u.a. auch wegen des dazugehörigen weiteren Bodenaushubs (10 µSv/a – Konzept) nicht für die Untertagedeponie geeignet ist,
dass für jede andere Entsorgungsart für diesen Abfall zuerst eine bundesweit einheitlich geltende Regelung getroffen werden muss,
dass ggf. zuerst die „Entlassung“ aus der StrlSchV rückgängig gemacht werden muss, es sich dann aber wieder um „schwach radioaktiven Abfall“ handelt, der aber nicht in Bad Friedrichshall eingelagert werden darf, der verfolgt nur eine St. Florians-Politik bzw. Augenwischerei und das muss abgelehnt werden.
Rechtslage und aktuelle Unmöglichkeit verlangen deshalb eine Ablehnung der Anträge.
Was wir aber beschließen können ist, dass sich der Landkreis verpflichtet, - sofern die Rechtslage so unverrückbar bleibt - keinen frei gemessenen Abfall von Anlagen anderer Landkreise zu übernehmen.
Das können wir beschließen und das beantragen wir deshalb auch.
Wir Grünen selbst wollen uns um eine bundesweite Lösung bemühen. Die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger müssen aufgegriffen werden. Deshalb müssen neue Wege gegangen werden.
Dr. Peter-Michael Valet