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Sehr geehrter Herr Allgaier,

 

die Landesregierung hat durch das Ministerium für Verkehr einen Erlass veröffentlicht, der Schutzstreifen für den Radverkehr auf Außerorts-Straßen fördern soll.

Durch diesen Erlass können die
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Sehr geehrter Herr Allgaier,

 

mit dem Antrag zum Zustand der Streuobstwiesen im Kreis Ludwigsburg wollen wir auf diese für den Naturschutz sehr wichtige Kulturlandschaft aufmerksam machen und einen stärkeren Schutz anmahnen.

 


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 Sehr geehrter Herr Allgaier,

 

wie in der Haushaltsdebatte angekündigt, stellen wir einen weiteren Antrag zur Stärkung des Klimaschutzes im Kreis Ludwigsburg.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Walter

Sprecher im Ausschuss für
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 Sehr geehrter Herr Allgaier,

 

im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgelegten Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ kann ab sofort eine Förderung beantragt werden.
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Sehr geehrter Herr Allgaier,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte folgenden Antrag zur weiteren Behandlung und Beschlussfassung einbringen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Muras 

Fraktionsvorsitzende

                 
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Sehr geehrter Herr Landrat Dietmar Allgaier,

 

aus der Ludwigsburger Zeitung mussten wir erfahren, dass am Lemberg zum wiederholten Male Bäume im Rahmen von Pflegemaßnahmen gefällt wurden.  Für uns stellt sich die Frage, warum
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Sehr geehrter Herr Landrat Allgaier,

 

wir sind bestürzt über die Vorkommnisse in Erligheim und bitten Sie, folgende Anfrage zu beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

für die Fraktion

Brigitte Muras, Reiner Theurer, Doris
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Sehr geehrter Herr Allgaier,

 

die aktuelle Kriegssituation in der Ukraine und das Handelsembargo haben eine Energiekrise verursacht, deren Folgen immens sind für die Versorgung Deutschlands mit fossilen Brennstoffen,
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„Nie stand mehr auf dem Spiel“, so lautete eine der Kernaussagen des Weltklimarates IPCC im Februar 2022. Deutlich wurde unterstrichen, dass der Klimawandel eine Gefahr für das Wohl der Menschheit und des Planeten ist. Die Gefahr
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Der öffentliche Verkehr ist einer der größten Verlierer der Corona-Pandemie.
Umsatz-und Nutzer*innenrückgänge von bis zu 50% sind zu verzeichnen. Dies

führt zu einer gleichzeitigen Steigerung des Individualverkehrs. Aufgrund der


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25.10.2018 Antrag: Verbesserung der Radinfrastruktur

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Verbesserung der Infrastruktur für Fahrradnutzer*innen ein. Damit soll erreicht werden, dass die Nutzung des Fahrrads als Fortbewegungsmittel attraktiver wird.

          

Antrag:  Der Kreistag Ludwigsburg beschließt, dass

 

1. für alle kreiseigenen Gebäude und Einrichtungen eine zeitgemäße und attraktive Infrastruktur für die Fahrradnutzung geschaffen wird. Dafür sind folgende Maßnahmen geeignet:

Es werden Stellplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.   (Dabei ist zu beachten, dass das Angebot vor allem in den Sommermonaten unzureichend ist.)

Die Stellplätze sollen überdacht sein und gewährleisten, dass die Fahrräder  am Fahrradrahmen angeschlossen werden können.

2. Die Stellplätze sollen gut einsehbar und gebäudenah  errichtet werden.

Die Ausgestaltung der Stellplätze für Pedelecs soll berücksichtigen, dass Pedelecs schwerer sind. Die Stellplätze sollen deshalb breiter sein.

Für Pedelcs sollen Ladestationen in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden.  

 

2. Es wird geprüft, ob das Stellplatzangebot und die Ausstattung an den Kliniken im Landkreis den unter 1. genannten Maßnahmen entsprechen. Bei sich daraus ergebendem Bedarf soll darauf  hingewirkt werden, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.

 

3. Zur zeitlichen Umsetzung der Maßnahmen wird zeitnah eine Konzeption erarbeitet.

 

Begründung:

Fahrradpolitik ist Angebotspolitik! Fahrradnutzung leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur Reduzierung von Luftschadstoffen und  Lärm. Die Verbesserung der Angebote für Fahrradstellplätze stärkt und fördert die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches Verkehrsmittel.

 

Doris Renninger            Ralph Schmid             Harald Wagner             Swantje Sperling

 

pdf Verbesserung der Radinfrastruktur

19. 09. 2018 Antrag: Erstattung von Fahrtkosten

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag zur Erstattung der Fahrtkosten im Zusammenhang mit den Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse.

 

Antrag

§ 1 der Satzung des Landkreises Ludwigsburg über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wird wie folgt geändert:

 

(7) Bei Dienstverpflichtungen außerhalb ihres Wohnortes erhalten Kreisrätinnen und Kreisräte eine Fahrtkostenerstattung in Höhe der Kosten für ein entsprechendes Ticket des ÖPNV, unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels.

 

Begründung:       

Die im Absatz 7 der Landkreissatzung geregelte Erstattung erfolgt nach § 6 Abs. 2 bzw. Abs. 6 Landesreisekostengesetzt Baden-Württemberg.

Diese Erstattungsregelung begünstigt die Nutzung eines PKW. Klimaschonende

Mobilität wie z.B. die Nutzung eines Fahrrades wird hingegen mit 2 Cent pro km erstattet. Das ist nicht mehr zeitgemäß.

Das im Kreistag beschlossenen Klimaschutzkonzeptes macht deutlich, dass Klimaschutz im Landkreis ernst genommen wird. Daraus kann abgeleitet werden, dass klimafreundliche Mobilität gefördert werden soll. Klimafreundliche Mobilität schließt neben der Nutzung des ÖPNV auch die

Nutzung des Fahrrads als Fortbewegungsmittel ein.

Um neben der Stärkung des ÖPNV auch die Fahrradnutzung zu forcieren, ist eine Gleichstellung mit der PKW Nutzung erforderlich.

Deshalb ist eine gleichrangige Erstattung der Fahrtkosten wichtig, unabhängig davon, ob ÖPNV, PKW oder Fahrrad genutzt werden.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Ludwigsburg

Brigitte Muras        Reiner Theurer       Swantje Sperling       Armin Haller

 

08. 06. 2018 Antrag: Anpassung der neu berechneten Mietobergrenze

Antrag

Die Anpassung der neu berechneten Mietobergrenze wird im nächsten Sozialausschuss eingebracht.

Bis zur Beschlussfassung der neuen Mietobergrenzen fordern wir keine Bescheide auf Grund unangemessener Mietkosten vorzunehmen.

Damit ist unserer Meinung nach das Wohnungsproblem im Einzelfall nicht vom Tisch. Auch das Angebot von Frau Falke, ihr die Einzelfälle mitzuteilen, ist keine Lösung, da es sich unserer Meinung nach um ein durchgängiges Phänomen handelt.

 

Folgende Fragen und Anregungen möchten wir Ihnen dazu geben:

 

Für eine gute Sozialplanung ist es sinnvoll für die Zukunft zu erfassen, wie viele Wohngeldbezieher (SGB XII und SBG II ) einen Eigenanteil bezahlen müssen. Dabei wäre es aufschlussreich, dies nach Beträgen zu listen.

 

Sie formulieren in Ihrer Antwort eine konkrete Angemessenheitsgrenze. Hier wird im Einzelfall geprüft, in welchen sozialen Lebensumständen sich die Kunden befinden. Gibt es dazu eine Liste mit Bewertung bzw. Werteskalen? Wenn ja, bitten wir Sie diese uns zukommen zu lassen. 

                                                      

Falls die Kunden im Bescheid aufgefordert werden, sich innerhalb der nächsten 6 Monate eine neue „billigere“ Wohnung zu suchen, muss unserer Meinung nach diese Abwägung dargestellt werden. So wird deutlich, dass der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin alle Lebensumstände kennt. Wir können Ihnen Einzelbeispiele nennen, in denen eine Abwägung unserer Meinung nach nicht stattgefunden hat.

 

Gibt es klare Richtlinien, welche Schritte Wohnungssuchende unternehmen müssen (Absagen vom Vermieter, Zeitungen ohne Wohnungsangebote, Anschreiben etc.), damit sie vorläufig keine Zuzahlung machen müssen? Wenn ja, bitten wir darum uns eine Zusammenstellung dieser Richtlinien zukommen zu lassen.

 

Wie wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Erfüllung der vom Sozialamt erteilten Obliegenheit sich um günstigen Wohnraum zu bemühen nicht möglich ist, wenn dieser Wohnraum tatsächlich auf dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung steht? Bitte teilen Sie uns dies mit.

 

In der Regel werden die billigen Wohnungen auch einen höheren Energiebedarf haben. Bitte teilen Sie uns mit, welche Nachweise erforderlich sind, damit die Nebenkostenpauschale gegebenenfalls erhöht werden kann, bzw. ob ein entsprechender Energieausweis ausreicht.

 

Für die Fraktion

Rainer Breimaier, Susanne Schwarz-Zeeb, Andreas Roll, Claus Langbein, Brigitte Muras, Kathrin Voigt.

10. 03. 2018 Antrag: Bericht über die Situation der Fahrradprüfung in den Grundschulen des Landkreises

Antrag

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt  über die Situation der Fahrradprüfung in den Grundschulen des Landkreises zu berichten.

 

Begründung

Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Innen – und Kultusministeriums vom 16.08.2017, die die Radfahrausbildung in der schulischen Verkehrserziehung regelt, bereitet in manchen Schulen Probleme bei der Umsetzung.

Die Radfahrausbildung ist in der Klassenstufe 4 der Grundschulen und in Klassenstufe 5 der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen eine verpflichtende schulische Veranstaltung. Dieser Teil der schulischen Ausbildung ist unbestritten ein unerlässlicher Beitrag zur Mobilitätserziehung unserer Kinder.

Bisher wurde die Fahrradprüfung von der mobilen Jugendverkehrsschule der Kreisverkehrswacht Ludwigsburg vor Ort in jeder Grundschule des Landkreises durchgeführt.

Weiterhin ist ein Üben auf dem Schulhof laut Verwaltungsvorschrift nicht mehr möglich und es wird die Übungsfläche der Jugendverkehrsschule empfohlen. Im Kreis Ludwigsburg befindet sich ein Übungsplatz der Jugendverkehrsschule in Vaihingen an der Enz.

Es ist sicher nicht daran gedacht, jede Schulklasse nach Vaihingen an der Enz zu fahren. Neben den Kosten und des Zeitverlustes sollen Kinder vor Ort in ihrem Umfeld üben können.

Kornwestheim sieht jetzt einen Bereich auf dem Festplatz für die Fahrradausbildung vor und finanziert die Kosten selbst. Diese Möglichkeit hat sicher nicht jede Kommune.

-Durch welche Maßnahmen kann der Landkreis sicherstellen, dass jede Grundschule die Fahrradprüfung mit zumutbaren Aufwand durchführen kann?

-Durch welche Maßnahmen kann der Landkreis Grundschulen bei der Umsetzung von differenzierten Lösungen unterstützen?

Wir möchten sicherstellen, dass jedes Kind im Landkreis weiterhin an der Fahrradprüfung teilnehmen kann bzw diese an jeder Grundschule durchgeführt werden kann.

 

Für die Fraktion

 

Doris Renninger    Harald Wagner  Swantje Sperling    Ralph Schmid

 

 

 

29. 01. 2018 Anfrage zur Anwendung der Mietobergrenze bei Empfängern von Leistungen nach SGB II und SGB XII

Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII sind bei der Suche nach geeignetem Wohnraum zunehmend benachteiligt. Der Wohnungsmarkt ist leergefegt und Wohnraum im Rahmen der bestehenden Mietobergrenzen zu finden, ist nahezu unmöglich. Dies hat zur Folge, dass Betroffene entweder teurere Wohnungen anmieten und den Anteil der Miete, der die Mietobergrenze übersteigt, aus ihrem Regelsatz bezahlen müssen oder seitens des Leistungsträgers die Unangemessenheit der Miete festgestellt und zur Suche nach neuem Wohnraum aufgefordert werden bzw. die Miete gekürzt wird. Dies führt wiederum dazu, dass Teile der Miete aus dem Regelsatz bezahlt werden müssen.

 

Wir bitten Sie um schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen bis Ende März 2018.

 

Anfrage zur Anwendung der Mietobergrenze bei Empfängern von Leistungen nach SGB II und SGB XII

 

1.   Gibt es Personen bzw. Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, bei denen im Jahr 2016 und 2017 die Miete wegen

      Unangemessenheit gekürzt wurde bzw. derzeit gekürzt werden?

 

Wenn ja:

 

1.1  Wie hoch ist die Anzahl dieser Personen oder Bedarfsgemeinschaften?

 

1.2  Nach welchem Zeitraum wird die Miete in der Regel gekürzt?

 

1.3  Wie hoch ist der jeweilige Kürzungsbetrag?

 

1.4  Welche Nachweise müssen von den Betroffenen erbracht

       werden, damit die Miete weiterhin in voller  Höhe übernommen 

       werden kann?

 

2.1  Wie hoch war die Anzahl der Personen oder Bedarfsgemeinschaften, die in den Jahren

       2016 und 2017

 

         a) eine Aufforderung zum Umzug erhielten?

         b) aufgrund fehlenden Wohnraums nicht umziehen   

             konnten?

         c) aufgrund der Aufforderung zum Umzug keine Erstattung der

             Umzugskosten vom Jobcenter erhielten?

 

2.2    a) Wie hoch waren in der Regel die erstatteten Umzugskosten?

          

         b) Gibt es Fälle, in denen die Umzugskosten nur teilweise bzw.

             gar nicht übernommen wurden?

             Welche Gründe lagen in diesen Fällen vor?

         

Kathrin Voigt,  Susanne Schwarz-Zeeb,  Brigitte Muras

25. 11. 2017 Kurzzeitpflege - Antrag zum Stellenplan

Mit nachfolgendem Antrag möchten die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen
des Verwaltungsausschusses die zügige Umsetzung der Konzeption zur
Verbesserung des Angebotes an Kurzzeitpflegeplätzen im Landkreis
Ludwigsburg, so wie von der Verwaltung ausgearbeitet und dem
Sozialausschuss am 22. 11. 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt, erreichen.

 

Antrag

Der Verwaltungsausschuss beschließt:
Im Stellenplan 2018 werden 1,5 Personalstellen aufgenommen:

zum Aufbau einer digitalen Plattform zur Vermittlung von Pflegeplätzen im Landkreis Ludwigsburg mit einer 0,5-Personalstelle sowie einer wissenschaftlichen Begleitung für maximal drei Jahre (Kosten insgesamt/Jahr: ca. 41.000€ plus Sachmittel für den Aufbau einer digitalen Plattform) aufgenommen.

zum Aufbau der zentralen Kurzzeitpflegeplatzvermittlung (1,0 Stelle EG 10 TVÖD ca. 61.000€) mit vertraglich gebundenen Kurzzeitpflegeplätzen mit Ausfallgeld.

 

Begründung
Mit der Mehrheitsentscheidung im Sozialausschuss, am 22.11.2017, lediglich weitere 30 Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen, wurde erreicht, dass das von der Verwaltung vorgelegte sehr gute Konzept zur zeitnahen Schaffung von ausreichenden Plätzen in diesem Bereich unnötig und zu Lasten der Betroffenen verzögert wird. Außerdem werden der Aufbau einer digitalen Plattform zur Pflegeplatzvermittlung und der Aufbau einer zentralen Kurzzeitpflegeplatzvermittlung aufgrund des Antrags von CDU/FW/FDP nicht realisiert. Gerade in diesem Bereicht herrscht großer Handlungsbedarf.
Pflegeplatzsuchenden ist es nur unter großen Anstrengungen oder mit viel Glück möglich einen geeigneten Pflegeplatz zeitnah und bedarfsgerecht zu finden. Die Verwaltung hat mit der Vorlage SoA_18/2017 dem Sozialausschuss eine gute Konzeption zur Beschlussfassung vorgelegt. Um den Bedürfnissen der Landkreisbewohner*innen in diesem Bereich gerecht zu werden, soll die vorgelegte Konzeption zügig umgesetzt werden.

 

Brigitte Muras      Dr. Peter-Michael Valet     Swantje Sperling   Armin Haller

27. 09. 2017 Antrag: Klimaschutzpreis

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag in der Sitzung des Kultur- und Schulausschusses am 4.10. 2017 ein und bittet um Beratung des Antrags in der Sitzung am 10. November 2017.
Mit dem Antrag will die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen erreichen, in allen Schulen des Landkreises, Kinder und Jugendliche zusammen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern für das Thema Klimaschutz langfristig zu sensibilisieren.

 

Antrag Klimaschutzpreis

Der Landkreis lobt jährlich einen Klimaschutzpreis für alle Schulen im Landkreis aus. Diese Maßnahme erfolgt in Anlehnung an den Abschnitt „Ü 11 des Integrierten Klimaschutzkonzepts“  des Landkreises. Der Preis soll für Projekte und Aktionen im Sinne des Klimaschutzes vergeben werden, die zu innovativen, effektiven und nachhaltigen CO2-Minderungsmaßnahmen führen.

Das Preisgeld soll insgesamt € 2000 betragen und kann auf mehrere Bewerber verteilt werden.

Die Verwaltung bittet die Stiftung Umwelt- und Naturschutz der Kreissparkasse Ludwigsburg, sich daran zu beteiligen.

Wir regen an, dass die Auslobung durch den Klimaschutzmanager in Einvernahme mit dem KuSA erfolgt.


Begründung
Probleme, die durch die Veränderung des Klimas entstehen, werden immer deutlicher. Mit diesem Preis soll bei Kindern und Jugendlichen aber auch bei den Lehrerinnen und Lehrern eine Sensibilisierung für das Thema Klimaschutz erreicht werden. Preisgestaltung und Preisgeld sollen dazu motivieren,  sich praktisch und kreativ für das Thema einzusetzen und sich so den wichtigen Fragestellungen der  anhaltenden Klimaveränderung zu stellen.
In Anlehnung an den Abschnitt „Ü 11 Übergeordnete Maßnahmen/Vernetzung“, in dem ein Klimaschutzpreis mit 4 von 5 möglichen Punkten in der Bewertung und mit der Priorität 3 von 5 Punkten genannt wird – Maßnahmenträger der Landkreis – sollen nicht nur die dort genannten Industrie/Gewerbe und private Haushalte zu einem Wettbewerb über innovative und effektive CO2-Minderungsmaßnahmen herausgefordert werden, es sollen auch Kinder und Jugendliche gemeinsam mit ihren Lehrerinnen und Lehrern einbezogen werden.

Für die Fraktion

Susanne Schwarz-Zeeb    Reiner Theurer    Rainer Graef    Harald Wagner

27. 09.2017 Antrag: Fairtrade Schule

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag in der Sitzung des Kultur- und Schulausschusses am 4.10. 2017 ein und bittet um Beratung des Antrags in der Sitzung am 10. November 2017.

Mit dem Antrag will die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen erreichen, dass durch die Zertifizierung als Fairtrade-Schule fair gehandelten Produkte verstärkt gekauft werden und das Bewusstsein für deren umweltverträgliche Herstellung und Transport aber auch für faire Arbeits- und Lebensbedingungen in den Produktionsländern geschaffen bzw. vertieft wird.

 

Antrag Zertifizierung Fairtrade-Schule                         

  1. Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert die Landkreisverwaltung auf, darauf hinzuwirken, dass sich die landkreiseigenen Schulen sich als Fairtrade-Schule bewerben und dass sie für die jeweilige Schule oder den Campus das Fairtrade Siegel beantragen.
  2. Die Zertifizierung der Schule als  Fairtrade-Schule  wird mit 200 Euro honoriert.

 

Voraussetzung, um eine Fair Trade-Schule zu werden, sind unter www.fairtrade-schools.de genauer erläutert. Es müssen fünf Kriterien mit verschiedenen Bedingungen erfüllt werden:

  1. Gründung eines Fairtrade-Schul-Teams. Diese Arbeitsgruppe muss aus mindestens fünf Personen bestehen. Es müssen Eltern, Lehrer und Schüler vertreten sein. Der Sprecher bzw. die Sprecherin des Teams ist gleichzeitig Ansprechpartner für TransFair.
  2. Die Schule entwickelt einen Fairtrade-Kompass. In diesem Leitfaden schreibt die Schule fest, wie sie die notwendigen Kriterien erfüllen möchte. Der Schulleiter unterschreibt diesen Kompass.
  3. An der Schule müssen mindestens zwei Produkte aus fairem Handel angeboten werden, welche allen Lehrerinnen und Lehrern und allen Schülerinne und Shülern zugänglich sind.
  4. Das Thema Fairtrade wird in mindestens zwei Jahrgangsstufen in zwei verschiedenen Fächern behandelt. Konkrete Vorschläge und Unterrichtsmaterialien werden dazu von Fairtrade angeboten.
  5. Mindestens einmal in jedem Schuljahr wird eine Aktion zum Thema Fairtrade,    z. B. im Rahmen eines Schulfestes, an der Schule durchgeführt.

Begründung

Im täglichen Leben steht eine Vielzahl von fair gehandelten Produkten zur Verfügung. Diese sollen Schüler und Schülerinnen bekannt gemacht werden, damit die Nutzung dieser fair gehandelten Produkte sich immer mehr verbreitet und ein Bewusstsein für die Produktion, für faire Arbeitsbedingungen und Transport  geschaffen werden. Der Einbau dieses Themas in den Unterricht in verschiedenen Fächern bietet dafür eine gute Möglichkeit.

Ziel soll sein das Verständnis dafür zu wecken, dass durch den Kauf von Fairtrade Produkten im Herstellerland  soziales Handeln gefördert wird. Insbesondere wird dadurch Einfluss darauf genommen, dass die Arbeits- und Produktionsbedingungen nicht gesundheitsschädigend sind, dass Kinderarbeit vermieden wird, die Arbeiter*innen keine Diskriminierung erfahren und demokratische Mitbestimmungsstrukturen aufgebaut werden.

Durch den Kauf von Fairtrade Produkten werden auch ökologischen Kriterien Vorrang eingeräumt, da bei der Produktion auf ressourcenschonenden Anbau geachtet wird und keine umweltschädlichen Substanzen sowie keine gentechnisch veränderte Organismen zum Einsatz kommen.

Durch den Kauf von Fairtrade Produkten können langfristige Handelsbeziehungen aufgebaut werden. Durch stabile Mindestpreise wird die finanzielle Abhängigkeit der Produzenten von großen Konzernen vermieden, regionale Vermarktungsstrukturen können aufgebaut und ein Leben in wirtschaftlicher Sicherheit durch gerechte Entlohnung gefördert werden. 

Für die Fraktion

Reiner Theurer         Susanne Schwarz-Zeeb           Rainer Graef        Harald Wagner

22.06.2017 Freigemessener Bauschutt vom Kernkraftwerk GKN I

Die Menschen im Landkreis sind erschrocken, besorgt und verunsichert über die Absicht des Landkreises, „freigemessenen Bauschutt“ vom Kernkraftwerk GKN I auf seinen Deponien abzulagern.

Der  Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung und des Landkreises ist es bisher nicht gelungen, das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen.

Weder die Verpflichtung zur Ablagerung noch die Vorgehensweise wurden von einer neutralen Einrichtung, die weder dem Land noch dem Landkreis bisher verbunden war, testiert.

Es ist deshalb für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wichtig, dass mit nachfolgendem Antrag der Sachverhalt nochmals sorgfältig aufgearbeitet wird. Bei einer unumgänglichen Umsetzung sind dann aber Maßnahmen zu ergreifen, die für die Menschen und die Umwelt mit den geringsten Folgen verbunden sind.

Wir stellen dazu  einen Antrag zur Beschlussfassung im Kreistag am 21.7.2017.

 

Antrag:  Der Kreistag möge beschließen:

  1. Die Überprüfung der Notwendigkeit der Ablagerung von „freigemessenem Bauschutt“ auf den Deponien des Landkreises:
  • Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, nochmals alle rechtlichen Pflichten und Möglichkeiten unter Einschaltung externer Rechtsberatung zu prüfen, ob eine Ablagerung des „freigemessenem Bauschutts“  für den Landkreis unumgänglich ist.
  • Weiterhin ist zu prüfen, ob im Benehmen mit allen im Land Baden-Württemberg und in der BR Deutschland betroffenen Landkreise eine gesetzgeberische Lösung gefunden werden kann, damit die baulichen Lasten und Folgen  des Ausstiegs aus der Kernkraft nicht zufällig auf die Standortlandkreise mit Kernkraftwerk und Deponien beschränkt werden.
  • Die Kreisverwaltung fordert vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ein Moratorium für den weiteren Verfahrensablauf, bis die vorgenannten Schritte abschließend geklärt sind.
  1. Für den Fall der unumgänglichen Ablagerung von „freigemessenem Bauschutt“:
  • Für den Fall, dass die Ablagerung des „freigemessenem Bauschutts“ auf den Deponien des Landkreises zwingend ist, hat die Kreisverwaltung alles zu unternehmen, was dem gegenwärtigen und zukünftigen Schutz von Mensch und Umwelt auf den Deponien, im Umkreis der Deponien und im Landkreis dient. Hierzu gehört:
    • Die AVL als für den Einbau verantwortliche Einrichtung ständig dahingehend zu kontrollieren, dass die einschlägigen Vorschriften des § 29 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)  mit den ein-/beschränkenden Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer, des Deponiebetriebs und der unmittelbaren Umwelt eingehalten werden.
    • Auskünfte von der EnBW über die Herkunft (aus Einrichtungen des  GKN I) der jeweiligen Materialen aus dem Rückbau einzufordern.
    • Auskünfte über den aktuellen, nachweisbaren Nuklidvektor des zum Einbau kommenden Materials zu geben.
    • Kontrolle der Einhaltung des 10 µSv/a – Konzept unterjährig und jährlich.
    • Ständige Kontrolle der Einhaltung der „Handlungsanleitung“ des Landkreistages durch die EnBW und die AVL während allen Verfahrensstufen einschließlich des Einbaus des „freigemessenem Bauschutts“. Dies ist durch eine unabhängige – bisher nicht im Kraftwerksbetrieb tätige - Einrichtung zu gewährleisten.
    • Die Anlage eines Katasters über die Einlagerungsorte, das es ermöglicht ggf. den eingebauten „freigemessenen Bauschutt“  für den Fall neuer Erkenntnisse über ein aktuelles oder späteres Risiko oder bei Änderung der Gesetzeslage zurückzuholen.
    • Der Nachweis, dass die im Umfeld des Einbaus des „freigemessenen Bauschutts“ eingesetzten Basis-und Abdeckfolien nach heutigen Erkenntnissen mindestens  100 Jahre eine Dichtigkeit von 100 % sichern.
    • Der Nachweis und die Sicherstellung, dass es im Umfeld des Einbaus des „freigemessenen Bauschutts“  zu keinem Hangrutsch kommen kann.
    • Maßnahmen, die sicherstellen, dass der Einbau nur in „Big-Bags“ erfolgt und dass es beim Einbau dieses  „freigemessenen Bauschutts“ zu keiner Staubbelastung für die Arbeitnehmer der Deponie, für  die Nachbarschaft der Deponien und bei den Anwohnern der benachbarten Gemeinden kommt.
    • Regelmäßige Kontrolle der Luft-Boden-Sicker-/Grundwasserbelastung während der Einbauphase und in den folgenden Jahren und Vergleich mit Nullmessungen an den  zuvor bestimmten Messpunkten, mit der Maßgabe, dass bei Auffälligkeiten der Einbau unverzüglich gestoppt oder ggf. rückgängig gemacht wird.
    • Der AVL wird untersagt, ähnliches oder vergleichbares Material von anderen Kernkraftwerkstandorten oder ähnlichen Anlagen auf den Deponien des Landkreises abzulagern.
    • Die Standortgemeinden und die Öffentlichkeit sind laufend über die oben geforderten (Schutz-) Maßnahmen zu informieren.

Begründung:

Die Sorgen und Ängste der Bevölkerung, die sich bisher nicht von der Unbedenklichkeit der Ablagerung  von „freigemessenem Bauschutt“ hat überzeugen lassen, weil sie u.a. dem der Ablagerung zu Grunde liegenden  nicht messbarem Konzept („10 µSv/a-Konzept“) nicht vertrauen, müssen  ernst genommen werden.

  • Bei der Frage der Ablagerung besteht die Landesregierung und damit die Landkreisverwaltung auf die scheinbar unabänderlichen Vorgaben des § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)  i.V.m. § 6 Abs. 1 Landesabfallgesetz (LAbfG)  i.V. mit § 29 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)  mit Anlage III. Dies ist gleichbedeutend mit einer Ungleichbehandlung der Standortlandkreise von Kernkraftwerken mit und ohne Deponien. Diese Ungleichbehandlung kann vom Gesetzgeber/Verordnungsgeber nicht gewollt sein und bedarf deshalb der Nachprüfung.
  • Sollte sich diese Ungleichbehandlung zufällig ergeben haben, ist der Gesetzgeber/Verordnungsgeber aufzufordern, durch Änderungen der einschlägigen Vorschriften oder Vorgaben eine Gleichbehandlung aller Standortlandkreise mit einem Kernkraftwerk und mit Deponien und solchen Standortlandkreisen mit Kernkraftwerk aber ohne Deponien herbeizuführen.
  • Sollte es sich nach Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel ergeben, dass der Landkreis den „freigemessenen Bauschutt“ auf seinen Deponien ablagern muss, sind alle möglichen Vorkehrungen zu treffen, die dem gegenwärtigen und zukünftigen Schutz von Mensch und Umwelt auf den Deponien, im Umkreis der Deponien und im Landkreis dienen.
  • Die erforderlichen Kosten für den Aufwand dürfen hierbei keine Rolle spielen und müssen dem Verursacher in Rechnung gestellt werden, ggf. unter Erweiterung von     § 5a „Kosten der staatlichen Verwahrung“ der Kostenverordnung zum Atomgesetz (AtKostV)

 

 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im KT Ludwigsburg

 

Brigitte Muras        Doris Renninger        Dr. Peter-Michael Valet        Reiner Theurer

 

 

20.06.2017 "Die Streuobstwiese- unser Klassenzimmer im Grünen“ für Grundschulen im Landkreis Ludwigsburg

Antrag:
Pro Jahr sollen bis zu 20 Grundschulklassen im Landkreis Ludwigsburg eine Förderung des unterrichtsbegleitenden Streuobstpädagogik-Seminars „Die Streuobstwiese- unser Klassenzimmer im Grünen“ erhalten.
Der Zuschuss des Landkreises soll zusammen mit einem Beitrag der teilnehmenden Schulen und des Beitrages eines weiteren Zuschussgebers die finanzielle Grundlage für eine Pilotphase von 2018 bis 2020 bilden. Nach der Pilotphase kann entschieden werden, ob das Projekt weitergeführt werden soll.
Pro Projektjahr entstehen Kosten für die Honorare der Streuobstpädagogen in Höhe von 30 Euro pro 45 min (1 UE, Unterrichtseinheit). Insgesamt würden pro Projektjahr Kosten in Höhe von 9 900 Euro anfallen. Bei einer
Aufteilung in 1/3 Eigenanteil Schule, 1/3 Anteil Landkreis Ludwigsburg und 1/3 Anteil weiterer Zuschussgeber wäre der Zuschussbetrag des Landkreises 3 300 Euro pro Jahr , bzw. für die drei Projektjahre (2018- 2020) 9 900 Euro.

 

Begründung:
Der Landschaftserhaltungsverband im Landkreis Ludwigsburg wurde 2015 gegründet. Zu den Kernaufgaben zählt die Erhaltung und Entwicklung unserer Kulturlandschaften. Dazu dienen die Landschaftspflegerichtlinien, die in
Zusammenarbeit mit den Behörden und den Flächenbewirtschaftern angewendet werden. Über allem schwebt die europäische Naturschutzkonzeption (NATURA 2000), die das Land verpflichtet, diese wertvollen Lebensräume zu erhalten.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Öffentlichkeitsarbeit und die Umweltbildung. Eine traditionelle Landnutzungsform ist im Landkreis Ludwigsburg der landschaftsprägende Streuobstanbau. Die größten zusammenhängenden Streuobstbestände in ganz Europa stehen in Baden-Württemberg. Ihre Biodiversität
ist enorm: Streuobstwiesen bieten Lebensraum für rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten und etwa 3.000 verschiedene Obstsorten. Der Landkreis Ludwigsburg ist ein traditioneller Obstbauschwerpunkt und steht mit 400 000 Streuobstbäumen an vierter Stelle der baden-württembergischen Landkreise. Dieser Lebensraum will entdeckt werden! Dazu hat sich ein Streuobstpädagogen Verein im Landkreis Böblingen gegründet, der Streuobstpädagogen ausbildet. Im Landkreis Ludwigsburg sind bisher vier aktiv Tätige, die das Grundschulprogramm
„Die Streuobstwiese- unser Klassenzimmer im Grünen“ anbieten könnten. Der Landkreis Böblingen hat dieses Projekt von Beginn an finanziell unterstützt, die weiteren Landkreise des Verbundes „Schwäbische Streuobstparadies“ Esslingen, Göppingen, Reutlingen, Tübingen und der Zollernalbkreis bieten das Programm an und fördern es. Weiterhin gibt es ein Angebot im Enzkreis, im Kreis Calw und im Rhein-Neckar-Kreis.
Um das Verständnis für ökologische Zusammenhänge zu schärfen, die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu begreifen und die Streuobstwiesenprodukte kennenzulernen stellt dieses Projekt einen wichtigen Baustein dar.

 

Für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Brigitte Muras, Reiner Theurer, Doris Renninger
 

Für die Fraktion der FDP
Volker Godel Johann Heer

 

pdf Antrag Streuobstpädagogen

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