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Errichtung einer Stiftung Burg Lichtenberg Oberstenfeld

Redebeitrag von Brigitte Muras im Kreistag am 25.01.2019   

Wir stimmen heute über die Gründung einer Stiftung Burg Lichtenberg Oberstenfeld ab. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

Bereits seit Anfang November wurde in unserer Fraktion über diesen TOP diskutiert. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt schon sehr viele Informationen. Im letzten Verwaltungsausschuss wurde ebenfalls darüber  beraten. Von keiner Fraktion kamen Einwände, deshalb erschließt sich mir nicht, warum jetzt ein solcher Druck aufgebaut wird und eine schlechte Vorberatung beanstandet wird. In unserer Fraktion ist der Informationsfluss sehr gut, wie es in den anderen Fraktionen damit steht, entzieht sich meiner Kenntnis.

 

Nun zur Begründung unserer Zustimmung:

 

Der Landkreis kauft keine Burg er gründet eine gemeinnützige Stiftung.

 

Durch die Gründung der Stiftung wird ermöglicht, dass diese mit Hilfe weiterer Zustiftungen, vor allem der Stiftung der Kreissparkasse,  die Burg Lichtenberg erwerben kann.

Natürlich ist dabei zu berücksichtigen, dass die Stiftungsgelder, die in diesen Bereich fließen, an anderer Stelle fehlen. Das ist der Wermutstropfen, den wir sehr wohl sehen und bedauern. Wir gehen jedoch davon aus, das weitere Zustiftungen aus der Bürgerschaft erfolgen.

 

Damit bietet sich die einmalige Chance, dass dieses gut erhaltene und wertvolle Kulturerbe für die Öffentlichkeit erhalten wird und nicht von privaten Investoren für ihre Eigeninteressen erworben wird.

 

Kaufinteressenten gibt es,  und auch die Bereitschaft weitaus mehr für den Erwerb zu bezahlen.

Private Investoren verfolgen andere Pläne, haben andere Ziel als die geplante gemeinnützige Stiftung. Ein Privatinvestor erwirbt die Burg und entzieht sie damit höchstwahrscheinlich der Öffentlichkeit.

Wir wollen nicht, dass Privatpersonen vor verschlossenen Türen stehen. Wir wollen, dass sie die Burg besichtigen, in der Freizeitgastronomie bei einer Tasse Kaffe den Ausblick genießen oder einfach spazieren gehen können.

Der Kauf der Burg dient höchstwahrscheinlich privaten Investoren dazu einen wirtschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen. Nutzungsplänen sind zu erwarten, die nicht nur vom Großteil der Bürger*innen in unmittelbarer Nachbarschaft  zur Burg abgelehnt würden sondern auch  weit darüber hinaus, auch von vielen hier Anwesenden.

 

Durch § 2 der Stiftungssatzung ist klar geregelt, dass der Zweck der Stiftung die Förderung von Kunst und Kultur sowie des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist.

 

Das macht den Unterschied.

 

Die finanzielle Beteiligung des LK liegt bei 300 TE.

Die Mittel sind im Haushaltsplan enthalten.

Ich kann mich nicht erinnern, dass eine Fraktion diese Mittel streichen wollte. Es gab dazu keinen Antrag, obwohl der Verwendungszweck hinlänglich bekannt war.

Dem Haushaltsplan wurde von den Fraktionen der CDU, FW, SPD und FDP zugestimmt.

 

Ich kann mich aber sehr gut daran erinnern, dass in anderen sinnvollen Bereichen sehr viel kleinere Beträge von der Kreistagsmehrheit gerne gestrichen werden.

 

Außerdem ist in der Satzung § 10 Abs. 1 geregelt, dass keine Nachschusspflicht besteht, sollten weiter anfallende die Kosten nicht aus Betrieb und Verwaltung gedeckt werden können.

 

Also lässt sich der finanzielle Rahmen klar abgrenzen.

Das wird durch den heute vorliegenden Antrag der CDU noch einmal verdeutlicht. Wir stimmen diesem Antrag zu, ebenso der Berichtspflicht im zuständigen Ausschuss

 

Man könnte jetzt natürlich auch argumentieren, dass dies zu teuer ist, dass das Land in der Pflicht wäre und überhaupt, warum soll so eine Burg für die Öffentlichkeit erhalten werden, eine Burg als Monument der Unterdrückung der armen Bevölkerung durch den Adel.

 

Es ist auch naiv abzuwarten, bis der Erbfall eintritt, um darauf zu hoffen dass sich durch das Vorkaufsrecht der Gemeinde Oberstenfeld irgendetwas an der Situation, so wie wir sie heute haben, ändern könnte. Was soll sich denn verbessern, der Zustand, der Kaufpreis?

Sicher nicht.

 

Es würde nur bedeuten, dass die Entscheidung auf die Zukunft verschoben werden soll, mit ungewissem Ausgang.

 

Die Burg ist Teil unserer historischen und kulturellen Vergangenheit. Wir meinen, es ist es notwendig, dass wir uns für deren Erhalt und öffentliche Nutzung einsetzen. Die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung ermöglicht dies.    

 

Wenn nicht jetzt wann dann?

 

Es gilt das gesprochene Wort!

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