Rede der Fraktionsvorsitzenden Brigitte Muras im Kreistag am 15.12.2017
In den Vorberatungen wurde von den Fraktionen der CDU, FW, FDP und auch der SPD der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2018 über die Maßen gelobt.
Was ist der Grund zur Freude?
Es wurde die anhaltend gute Wirtschaftlage gepriesen, die durch die zuletzt verlautbarte Novembersteuerschätzung noch untermauert wird.
Wie verlässlich die Beurteilung der Wirtschaftslage ist zeigt sich z.B. zuletzt bei Siemens an den geplanten Standortschließungen und Streichung von bundesweit 3300 Stellen. Das betrifft zwar nicht den Landkreis Ludwigsburg, zeigt aber wie schnell sich Konzernentscheidungen auf die Wirtschaftslage vor Ort auswirken können.
Die vorläufige Steuerkraftsumme der Kreiskommunen nimmt mit Ausnahme weniger Kommunen weiter zu. Trotz einer Absenkung des Hebesatzes um 1,5 Punkte ist das Kreisumlageaufkommen gegenüber 2017 ebenfalls, wenn auch nur geringfügig, höher.
Der Betrag der KU unterschreitet jedoch den Betrag des Sozialetats. Das ist ein Hinweis auf die im KT mehrheitlich favorisierte Gewichtung.
Es hat den Anschein, dass der Kreishaushalt für die Erledigung seiner Pflichtaufgaben und für notwendige Investitionen gut gewappnet ist.
Ist das wirklich so? Schlägt sich die gute Wirtschaftslage auch im Kreishaushalt nieder?
Oder führt das sich in jedem Jahr wiederholende Spiel der Festlegung der Höhe der KU schon lange vor Drucklegung des HHPlanentwurfes dazu, dass sich das Notwendige an der dadurch zementierten Höhe des KU Hebesatzes auszurichten hat?
Wir anerkennen sehr wohl, dass es für die Kreiskommunen und den im KT vertretenen Bürgermeistern wichtig ist, frühzeitig zu erfahren, mit welchen Zahlungen zu rechnen sind. Wir sind uns auch bewusst, dass die KU als Stellschraube der Kreisfinanzen nicht beliebig verstellt werden sollte und deshalb umsichtig vorgegangen werden muss.
Wir halten es aber für absurd, wenn unter den KT-Fraktionen ein Wettlauf beginnt, wer zuerst auf die Zielgerade einbiegt. Wieder einmal zeigt sich, dass die KU nicht den vielfältigen Bedürfnissen im LK folgt, sondern die finanziellen Bedürfnisse an diesen von der Kreistagsmerheit vorgegebenen KU Satz angepasst werden müssen.
Aus unserer Sicht muss sich die KU am Notwendigen orientieren und nicht umgekehrt.
In diesem Jahr waren die Fraktionen von SPD und FW am schnellsten, noch bevor der Jahresabschluss für das Jahr 2016 auf dem Tisch lag. Wie gut, dass er dann alle Erwartungen übertroffen hat.
So erklärt es sich auch, dass das erfreulich positive Rechnungsergebnis aus dem Ergebnishaushalt 2016 mit einem Überschuss von 31,9 Mio Euro zu einem Großteil zur Deckung des geplanten Defizits im Gesamtergebnis 2018 vervespert wird. Leider wird dabei von der KT-Mehrheit auch in Kauf genommen, dass die gesetzlich geforderte Mindestliquidität über den betrachteten Finanzierungszeitraum nicht durchgängig gewährleistet werden kann.
Wir stimmen heute auch darüber ab, unseren Kliniken das notwendige Kapital für die bevorstehende Weiterentwicklung der Standorte und für Modernisierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Wir stehen zu unseren Kliniken in öffentlicher Trägerschaft. Alle im KT vertretenen Fraktionen bekennen sich auch dazu. Warum lassen sie es dann zu, dass der Schuldenstand der Kliniken, trotz Sondertilgung, am Ende des HHJahres bei 151 Mio liegt und weiter auf über 200 Mio. Euro bis zum Jahr 2021 ansteigen wird?
Ich weiß nicht, wie es die hier vertretenen Bürgermeister in ihren Kommunen damit halten, ob sie die Liquidität so weit herunterfahren oder Defizite planen und dann dafür ihre Rücklagen abbauen.
Rücklagen werden für Investitionen benötigt, im Kreis z.B. für unsere Kliniken.
2015 wurden auf dem größten Gipfeltreffen der Geschichte die UN-Nachhaltigkeitsziele bis 2030 festgelegt.
Im Rahmen unserer jährlichen Klausur haben wir uns mit den 17 formulierten Zielen, den Sustainable development goals beschäftigt.
Ihre Anwendung und Umsetzung soll für alle Menschen ein Leben in „Frieden, Würde und Wohlstand auf einem gesunden Planeten“ ermöglichen, wie es der damalige UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon ausdrückte. In der am 11. Januar 2017 von der Bundesregierung beschlossenen Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie werden 12 Grundregeln formuliert.
Die erste lautet:
„Jede Generation muss ihre Aufgaben selbst lösen und darf sie nicht den kommenden Generationen aufbürden. Zugleich muss sie Vorsorge für absehbare zukünftige Belastungen treffen. “
Diese nachhaltigen Entwicklungsziele sind von besonderer Bedeutung für die notwendige Transformation in unseren Landkreis, unserer Gesellschaft und der Welt.
Unsere Fragestellung muss lauten:
- welche dieser Nachhaltigkeitsziele haben wir im Landkreis schon im Blick,
- wo sind unsere Defizite und
- arbeiten wir Teilaspekte z.B. im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes ab.
Wir möchten, dass die Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes zügig umgesetzt werden.
Der vorgelegte HHPlan enthält in diesem Sinne auch positive Aspekte. Gerade im Bereich Klimaschutz wurden unsere Anträge
von den verschiedenen Gremien befürwortet, sei es die Einrichtung von Elektroladestationen, das Budget für Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes oder ein Klimaschutzpreis für teilnehmende Schulen.
Es handelt sich dabei um kleine Beiträge, die im Kampf gegen den Klimawandel nicht ausreichen können, aber wichtig sind.
Bereits vor einem Jahr habe ich darauf hingewiesen, dass der Ludwigsburger Energieagentur (LEA) für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes weiterhin eine besondere Bedeutung zu kommt. Bereits im November 2015 hatten wir einen Antrag zur finanziellen Stützung der LEA eingebracht. Diesem wurde dadurch Rechnung getragen, dass eine entsprechende Regelung zur Finanzierung getroffen werden soll. Diese steht immer noch aus. Wir erwaten hier einen Vorschlag der Verwaltung.
Einen großen Beitrag zur CO2 – Minderung kann der Ausbau des ÖPNV leisten. Wir begrüßen deshalb die Ausweisung der Stelle eines Verkehrsplaners im Stellenplan, die für die weiteren Planungen zur zügigen Umsetzung der Stadtbahn nach Markgröningen oder der Bottwartalbahn notwendig ist. Wir halten es aber weiterhin für wichtig auch andere Aspekte in diesem Zusammenhang nicht aus den Augen zu verlieren. Die Nutzung des ÖPNV darf nicht am Geldbeutel scheitern.
Die Einführung eines Sozialtickets ist bei den im Tarifverbund sehr hohen Fahrpreisen aus unserer Sicht unbedingt weiter zu verfolgen. Soll ein Umsteigen auf den ÖPNV erfolgen müssen die Fahrpreise generell gesenkt werden, bis hin zum kostenlosen ÖPNV. Das setzt aber auch ein Umdenken bei der derzeitigen Praxis von fragwürdigen Subventionierungen voraus. Beispiele sind: Werksfahrzeuge, Dieselkraftstoff, KFZ-Steuerbefreiung von Autos mit hohem Spritverbrauch, Pendlerpauschalen anstelle von Mobilitätspauschalen unabhängig vom Verkehrsmittel usw. Die freiwerdenden Mittel könnten dann gezielt für die Finanzierung des ÖPNV eingesetzt werden.
Sehr erfreulich ist, dass der Landkreis 2018 endlich der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen beitritt. So werden wir Teil der Radkultur des Landes und messen dem Radverkehr die Bedeutung bei, die er verdient. Aus dem Schattendasein ist der Radverkehr auch bei der Straßenplanung herausgetreten. Bei jeder Straßenplanung wird die Wegeführung des Radwegenetzes unter die Lupe genommen und versucht, die Wegeführung zu verbessern. Ebenfalls sind Gelder für den Unterhalt der Radwege eingestellt. Im letzten Jahr wurden unter der Rubrik „ Geh- und Radwegesanierung“ die K 1692 und die K 1610 bedacht. Diese sehr gute Umsetzung muss auch bei einem Personalwechsel im Amt erhalten bleiben. Ebenso war der Landkreis beim Stadtradeln, einer Kampagne des Ministeriums für Verkehr durch die Anmeldung unseres Klimaschutzmanagers dabei und radelte 117 000 km. Da ist für das neue Jahr noch mehr drin! Stauben Sie schon einmal ihre Drahtesel ab- der Kreistag macht nächstes Jahr mit! Verbesserungswürdig ist jedoch die Darstellung des Radverkehrskonzeptes auf der Homepage des Landkreise. Neben einer eigenen Rubik „Radverkehr“ muss auch ein Ansprechpartner für die Bürger schnell und sicher aufzufinden sein.
Der Begriff Sustainable, also nachhaltig wird jedoch oft inflationär verwendet, das gilt es auf den Prüfstand zu stellen. Ist alles was wir tun auch wirklich nachhaltig.
Kann es eine nachhaltige Mobilität geben, die selbstfahrende PKW entwickelt aber nicht in der Lage ist, rechtzeitig die Entwicklung alternativer Antriebstechniken und leistungsfähiger Speichersysteme zu forcieren? Gibt es einen nachhaltigen Flächenverbrauch? Gibt es eine nachhaltige Landwirtschaft, die durch Glyphosat unsere Gesundheit und unser Trinkwasser belastet und wenn, auch nicht ausschließlich, dazu beiträgt, dass Bienen und andere Insekten langsam verschwinden?
Wir unterstützen in diesem Zusammenhang die Bemühungen darum, dem Insektensterben entgegenzuwirken, wie es im Rahmen „Wildbienenparadies Asperg“ versucht wird. Eine Anfrage von uns zum Thema Insektensterben in unserem Landkreis läuft noch. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse.
Einen weiteren kleinen Beitrag kann das Projekt Streuobstpädagogen leisten. Ein Antrag von FDP und Grünen. Streuobstwiesen haben einen hohen ökologischen Stellenwert und leisten einen wichtigen Beitrag für die Erhaltung der Biodiversität. Das Projekt kann das Verständnis für ökologische Zusammenhänge schärfen und helfen, die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu begreifen.
Der Rat der Gemeinden und Regionen in Europa hat sich die Agenda 2030 und ihre Entwicklungsziele zu Eigen gemacht und zu einer mutigen Umsetzung in allen Verwaltungsebenen aufgefordert. Wir Grüne unterstützen die Beschäftigung im Kultur und Schulausschuss mit Europaangelegenheiten, mit den beunruhigenden Entwicklungen in Europa:
„Ein Europa ohne Visionen geht zugrunde“
Leider gibt es im KUSA auf Grund des knappen Zeitrahmens wenig Raum für eine vertiefende Diskussion. Der Rat der Gemeinden und Regionen hat angeregt in Städten und Gemeinden mit den Bürgern „Visionen für ein erneuertes Europa“ zu diskutieren.
Der französische Präsident Macron hat die Einrichtung von „Bürgerkonventen“ gefordert, um sich über Wünsche und Hoffnung der Bürger für ein zukünftiges Europa auszutauschen. Vielleicht kann so der europäische Gedanke wieder gestärkt werden.
In den Zuständigkeitsbereich des KuSA fällt auch die Unterstützung des PKC in Freudental. Die Förderung sollte aus unserer Sicht aber nicht als Freiwillige Leistung sondern als Pflichtleistung eingestuft werden. Die jüngsten Berichte über antisemitisches Verhalten zeigen wieder einmal, dass wir alles dafür tun müssen, solche Vorkommnisse im Keime zu ersticken. Dazu gehört es auch die Erinnerung wachzuhalten. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet die KZ-Gedenkstätte in Vaihingen, die es ohne engagierte Ehrenamtliche so nicht geben würde, vielen Dank an alle Beteiligten. Der im HHPlan enthaltene Baukostenzuschuss ist unstrittig und wurde von allen Fraktionen einstimmig bewilligt.
Die wichtige Bedeutung der KZ-Gedenkstätte zeigt sich auch dadurch, dass sie als Außenlager zum Konzentrationslagers Natzweiler gehört und damit auch den Status Europäisches Kulturerbe erhalten hat.
Die 10. Grundregel lautet:
Um den sozialen Zusammenhang zu stärken und niemanden zurückzulassen, sollen
-Armut und Ausgrenzung soweit wie möglich vorgebeugt und Ungleichheiten reduziert werden,
-allen Bevölkerungsgruppen Chancen eröffnet werden, sich an der wirtschaftlichen Entwicklung zu beteiligen,
- notwendige Anpassungen an den demografischen Wandel frühzeitig in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erfolgen,
-alle am gesellschaftlichen und politischen Leben teilhaben.
Bei der Transformation dieser Grundregel in unseren Landkreis enthält der HHPlan viel Richtiges, so z.B. die Stellenerhöhung im Bereich der Schuldnerberatung, die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Vertretungsregelung bei der Kindertagespflege, für das Kooperationsprojekt für Kinder psychisch kranker Eltern, für das Projekt Jugendberatung: Übergang Schule - Beruf und die Begleitung von Berufsanfängern, für die Erweiterung der Freizeitanlage Untersteinbach, für das Projekt Essstörungen, zusätzliche Mittel für das Psychosoziale Netzwerk sowie die Mittel für die psychosoziale Betreuung von Substituierten im Rahmen der Suchthilfe.
Leider wurde von der Verwaltung nicht befürwortet, dass dem zunehmenden Anteil Älterer mit schädigendem Konsumverhalten Rechnung getragen wird. Die Projektfinanzierung der von Caritas und Diakonie entwickelten Angebotsstruktur für die Beratung und Betreuung suchtkranker älterer Menschen wurde nicht befürwortet. Hier besteht aus unserer Sicht dringend Handlungsbedarf. Wir signalisieren schon jetzt unsere weitere Unterstützung und gehen davon aus, dass im nächsten Jahr erneut ein Antrag gestellt wird.
Ganz und gar nicht mit Ruhm bekleckert hat sich die Verwaltung bei der Umsetzung der "Interdisziplinären Frühförderstelle". Bereits am 18.5. 2015 haben die Mitglieder des SoA einstimmig auf Antrag der Verwaltung die Einrichtung einer "Interdisziplinären Frühförderstelle" (IFF) zum 1.1. 2016 befürwortet. Dann hat man lange nichts mehr davon gehört. Bei der letzten Sitzung des SoA im November, also über 2 Jahre nach Beschlussfassung, wurde von der Verwaltung nun beantragt das Projekt komplett auf Eis zu legen. Glücklicherweise kam es nicht dazu. Wir möchten uns ausdrücklich an dieser Stelle bei allen Kolleg*innen des SoA aller Fraktionen bedanken, die unseren Antrag, die IFF in öffentlicher Trägerschaft im Landkreis Ludwigsburg einzurichten, gefolgt sind. Wir Grünen, werden dieses Mal sehr aufmerksam und konsequent die Umsetzung der IFF begleiten.
In letzten Jahr habe ich in der HHRede das Modell „Haus des Jugendrechts Pforzheim“ angesprochen, nun endlich nach fast 1,5 Jahren soll bei der nächsten Fachtagung das Thema auf der TO stehen. Wir sind uns sicher, dass der Referent überzeugen wird.
Wir sehen im Bereich der 10. Grundregel weitere Defizite.
Nach wie vor fehlt ein schlüssiges Konzept zur strategischen Sozialplanung.
Ein weiterer Punkt sind die Mietobergrenzen für Empfänger von SGB II und SGB XII Leistungen.
Der Wohnungsmarkt im Kreis ist leergefegt. Die Mieten der angebotenen Wohnungen liegen oft über der vom Jobcenter als angemessen festgelegten Bruttokaltmiete sie werden deshalb vom Jobcenter nicht übernommen.
Viele Wohnungssuchende, die auf Transferleistungen angewiesen sind, finden deshalb keine Wohnungen, die die Anforderungen der Mietobergrenze erfüllen. Die übersteigende Miete muss dann von der kärglichen Grundsicherung bezahlt werden. Auch die Liga der freien Wohlfahrtsverbände hat auf diesen Missstand hingewiesen. Die Mietobergrenze muss sich deshalb am tatsächlichen Mietspiegel und am Angebot von verfügbaren angemessenen Wohnungen orientieren.
Wir fordern die Kreisverwaltung auf, hier ein schlüssiges Konzept vorzulegen.
Das Angebot an angemessenem, bezahlbarem Wohnraum ist jedoch nicht nur für den gerade angesprochenen Personenkreis knapp, er hat sich längst bis in die sogenannte Mittelschicht ausgeweitet. Deshalb haben wir einen entsprechenden Antrag auf Gründung einer Kreisbaugesellschaft gestellt. Inzwischen fand die Informationsveranstaltung im Kreishaus statt. Es ist beeindruckend, was in anderen Landkreisen in diesem Bereich möglich ist. Wir erwarten, dass die Kreisverwaltung hier am Ball bleibt und alles dafür tut, dass schnell eine für den Kreis Ludwigsburg passende Lösung realisiert werden kann.
Besonders gravierend ist aus unserer Sicht das Thema Kurzzeitpflege.
Nur durch die eingangs beschriebene alljährlich wiederkehrende systematische Vorgehensweise zur Festlegung der KU-Höhe lässt sich erklären, warum die Mehrheit aus CDU, FW und FDP das von der Verwaltung vorgelegte, sehr gut ausgearbeitete Konzept zur Verbesserung der Angebotsstruktur im Bereich Kurzzeitpflege vom Tisch gewischt haben. Die finanziellen Mittel und die beiden notwendigen Stellen für den Aufbau einer digitalen Plattform zur Vermittlung von Pflegeplätzen sowie zum Aufbau der zentralen Kurzzeitpflegeplatzvermittlung und den Aufbau des Projekts Kurzzeitpflege in der Häuslichkeit bzw. bei Gastfamilien wurden abgelehnt. Gerade in diesem Bereicht herrscht großer Handlungsbedarf. Pflegeplatzsuchenden ist es nur unter großen Anstrengungen oder mit viel Glück möglich einen geeigneten Pflegeplatz zeitnah und bedarfsgerecht zu finden. Hier wurde unnötigerweise eine Chance vertan. Nur die auch in der Verwaltungsvorlage bereits enthaltene Schaffung von 30 weiteren Kurzzeitpflegebetten im Jahr 2018 blieb übrig, neben dem Auftrag wieder eine neue Konzeption auszuarbeiten. Aus unserer Sicht wird dadurch eine weitere zeitliche Verzögerung ohne Not verursacht. Leidtragende sind die betroffenen Landkreisbewohner*innen.
In Nichtöffentlicher Sitzung wird heute die Wiederbesetzung der Stelle des Behindertenbeauftragten ab 1.1. 2018 für weitere 2 Jahre beschlossen. Wir hatten im VA am 8.11. einen Antrag eingebracht, die Stelle nicht ehrenamtlich sondern hauptamtlich zu bestellen.
Die Mehrheit hat dies abgelehnt. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass der Arbeitsumfang in einem Landkreis mit 537 000 Bewohner*innen einen solchen zeitlichen Aufwand erfordert, dass dies nur im Hauptamt angemessen zu bewältigen ist. Vergleichbare Landkreise wie Esslingen, Rems-Murr, Göppingen, Böblingen, Heilbronn, Villingen-Schwenningen und viele andere haben dies bereits erkannt Sie sind bereits von einer ehrenamtlichen Bestellung zu einer hauptamtlichen Besetzung übergegangen.
Die 12. Grundregel lautet gekürzt:
Unser Handeln in Deutschland muss dadurch verursachte Lasten in anderen Teilen der Welt berücksichtigen. Die internationalen Rahmenbedingungen sind gemeinsam so zu gestalten, dass alle Menschen in allen Länder ein menschenwürdiges Leben nach ihren eigenen Vorstellungen und im Einklang mit ihren regionalen Umwelt führen und an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben können.
Unser Antrag zur Zertifizierung zur Fairtrade-Schule hat dies zum Ziel.
Bedenkt man, dass der freie Welthandel das Wirtschaftswachstum fördert, aber nicht Gerechtigkeit und Umweltschutz, so soll mit diesem Antrag das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass nicht der billigste Anbieter mit möglichst geringen Löhnen und ruinösen Arbeitsbedingungen oft gepaar mit Umweltzerstörung profitieren soll, sondern der Anbieter, der Produkte handelt, die unter Achtung sozialer und ökologischer Mindeststandards hergestellt wurden.
Dem Stellenplan stimmen wir ausdrücklich zu. In den Vorberatungen des VA wurde wieder einmal die Ausweisung neuer Stellen von anderen Fraktionen kritisiert und schon jetzt darauf hingewiesen, dass in künftigen Haushaltsdiskussionen hier genau geschaut werden muss. Das kann man, wenn Aufgaben weg fallen, jedoch nicht, wenn die Aufgaben wie in den letzten Jahren ständig zunehmen. Wir sind der Meinung, dass der Umfang der anforderten Stellen angemessen ist. Wir möchten nicht, dass die anfallende Arbeit nur durch Überstunden zu bewältigen ist. Notwendige Stellen dürfen vom Gremium nicht als Geschenk an die Verwaltung betrachtet werden. Wir erwarten eine hohe Qualität in der Aufgabenerledigung und dafür muss Personal in ausreichender Anzahl eingestellt werden.
Dank an alle Mitarbeiter*innen des Landratsamtes und der Außenstellen für ihre in diesem Jahr geleistete Arbeit zum Wohl der Landkreisbewohner*innen.
Dank an Herrn Walter. Es ist Ihr letzter HH und ich glaube sagen zu dürfen, dass es für Sie nicht immer einfach war, den Spagat zwischen den Bedürfnissen des Landkreises und den Wünschen und Begrenzungen aus dem KT heraus hinzubekommen.
Aber eine solch sportliche Übung ist eine gute Grundlage, um fit in den Ruhestand zu gehen und ihn zusammen mit Ihrer Frau lange genießen zu können, das wünschen wir Ihnen.
Würde die Zustimmung zum vorliegenden HHPlanentwurf nach den einzelnen fachspezifischen Bereichen beurteilt werden, so können wir für den Bereich der Kliniken zustimmen, auch beim Kultur- und Schulausschuss, beim Ausschusses für Umwelt- und Technik und weitgehend beim Jugendhilfeausschuss. Ablehnen müssen wir den Bereich des Sozialausschusses. Die Defizite habe ich aufgezeigt.
Sie sind für uns von so großer Bedeutung, dass wir dem vorgelegten HHPlan nicht zustimmen können.
Wir beantragen getrennte Abstimmung:
-Der 1. Spiegelstrich des Beschlussvorschlags wird getrennt von den folgenden Spiegelstrichen abgestimmt.
Brigitte Muras, Fraktionsvorsitzende