video_label

Antrag zur Anpassung der neu berechneten Mietobergrenze

Sehr geehrter Herr Pfrommer,

herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort bzgl. Mietobergrenze und die angeregte Diskussion in unserer Fraktion.

Wir sehen dringenden Handlungsbedarf die Mietobergrenzen anzupassen. Das wird die diesjährige Überprüfung sicherlich ergeben, auch in Bezug auf die neu zu bauenden Sozialwohnungen.

Wir stellen folgenden  Antrag:

                                                    Antrag

Die Anpassung der neu berechneten Mietobergrenze wird im nächsten Sozialausschuss eingebracht.

Bis zur Beschlussfassung der neuen Mietobergrenzen fordern wir keine Bescheide auf Grund unangemessener Mietkosten vorzunehmen.

Damit ist unserer Meinung nach das Wohnungsproblem im Einzelfall nicht vom Tisch. Auch das Angebot von Frau Falke, ihr die Einzelfälle mitzuteilen, ist keine Lösung, da es sich unserer Meinung nach um ein durchgängiges Phänomen handelt.

 

Folgende Fragen und Anregungen möchten wir Ihnen dazu geben:

Für eine gute Sozialplanung ist es sinnvoll für die Zukunft zu erfassen, wie viele Wohngeldbezieher (SGB XII und SBG II ) einen Eigenanteil bezahlen müssen. Dabei wäre es aufschlussreich, dies nach Beträgen zu listen.

Sie formulieren in Ihrer Antwort eine konkrete Angemessenheitsgrenze. Hier wird im Einzelfall geprüft, in welchen sozialen Lebensumständen sich die Kunden befinden. Gibt es dazu eine Liste mit Bewertung bzw. Werteskalen? Wenn ja, bitten wir Sie diese uns zukommen zu lassen.                                                       

Falls die Kunden im Bescheid aufgefordert werden, sich innerhalb der nächsten 6 Monate eine neue „billigere“ Wohnung zu suchen, muss unserer Meinung nach diese Abwägung dargestellt werden. So wird deutlich, dass der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin alle Lebensumstände kennt. Wir können Ihnen Einzelbeispiele nennen, in denen eine Abwägung unserer Meinung nach nicht stattgefunden hat.

Gibt es klare Richtlinien, welche Schritte Wohnungssuchende unternehmen müssen (Absagen vom Vermieter, Zeitungen ohne Wohnungsangebote, Anschreiben etc.), damit sie vorläufig keine Zuzahlung machen müssen? Wenn ja, bitten wir darum uns eine Zusammenstellung dieser Richtlinien zukommen zu lassen.

Wie wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Erfüllung der vom Sozialamt erteilten Obliegenheit sich um günstigen Wohnraum zu bemühen nicht möglich ist, wenn dieser Wohnraum tatsächlich auf dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung steht? Bitte teilen Sie uns dies mit.

In der Regel werden die billigen Wohnungen auch einen höheren Energiebedarf haben. Bitte teilen Sie uns mit, welche Nachweise erforderlich sind, damit die Nebenkostenpauschale gegebenenfalls erhöht werden kann, bzw. ob ein entsprechender Energieausweis ausreicht.

 

Für die Fraktion

Rainer Breimaier, Susanne Schwarz-Zeeb, Andreas Roll, Claus Langbein, Brigitte Muras, Kathrin Voigt.

expand_less