Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag zur Verbesserung der Infrastruktur für Fahrradnutzer*innen ein. Damit soll erreicht werden, dass die Nutzung des Fahrrads als Fortbewegungsmittel attraktiver wird.
Antrag: Der Kreistag Ludwigsburg beschließt, dass
1. für alle kreiseigenen Gebäude und Einrichtungen eine zeitgemäße und attraktive Infrastruktur für die Fahrradnutzung geschaffen wird. Dafür sind folgende Maßnahmen geeignet:
Es werden Stellplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. (Dabei ist zu beachten, dass das Angebot vor allem in den Sommermonaten unzureichend ist.)
Die Stellplätze sollen überdacht sein und gewährleisten, dass die Fahrräder am Fahrradrahmen angeschlossen werden können.
2. Die Stellplätze sollen gut einsehbar und gebäudenah errichtet werden.
Die Ausgestaltung der Stellplätze für Pedelecs soll berücksichtigen, dass Pedelecs schwerer sind. Die Stellplätze sollen deshalb breiter sein.
Für Pedelcs sollen Ladestationen in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden.
2. Es wird geprüft, ob das Stellplatzangebot und die Ausstattung an den Kliniken im Landkreis den unter 1. genannten Maßnahmen entsprechen. Bei sich daraus ergebendem Bedarf soll darauf hingewirkt werden, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.
3. Zur zeitlichen Umsetzung der Maßnahmen wird zeitnah eine Konzeption erarbeitet.
Begründung:
Fahrradpolitik ist Angebotspolitik! Fahrradnutzung leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur Reduzierung von Luftschadstoffen und Lärm. Die Verbesserung der Angebote für Fahrradstellplätze stärkt und fördert die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches Verkehrsmittel.
Doris Renninger Ralph Schmid Harald Wagner Swantje Sperling
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag zur Erstattung der Fahrtkosten im Zusammenhang mit den Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse.
Antrag
§ 1 der Satzung des Landkreises Ludwigsburg über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wird wie folgt geändert:
(7) Bei Dienstverpflichtungen außerhalb ihres Wohnortes erhalten Kreisrätinnen und Kreisräte eine Fahrtkostenerstattung in Höhe der Kosten für ein entsprechendes Ticket des ÖPNV, unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels.
Begründung:
Die im Absatz 7 der Landkreissatzung geregelte Erstattung erfolgt nach § 6 Abs. 2 bzw. Abs. 6 Landesreisekostengesetzt Baden-Württemberg.
Diese Erstattungsregelung begünstigt die Nutzung eines PKW. Klimaschonende
Mobilität wie z.B. die Nutzung eines Fahrrades wird hingegen mit 2 Cent pro km erstattet. Das ist nicht mehr zeitgemäß.
Das im Kreistag beschlossenen Klimaschutzkonzeptes macht deutlich, dass Klimaschutz im Landkreis ernst genommen wird. Daraus kann abgeleitet werden, dass klimafreundliche Mobilität gefördert werden soll. Klimafreundliche Mobilität schließt neben der Nutzung des ÖPNV auch die
Nutzung des Fahrrads als Fortbewegungsmittel ein.
Um neben der Stärkung des ÖPNV auch die Fahrradnutzung zu forcieren, ist eine Gleichstellung mit der PKW Nutzung erforderlich.
Deshalb ist eine gleichrangige Erstattung der Fahrtkosten wichtig, unabhängig davon, ob ÖPNV, PKW oder Fahrrad genutzt werden.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Ludwigsburg
Brigitte Muras Reiner Theurer Swantje Sperling Armin Haller
Antrag
Die Anpassung der neu berechneten Mietobergrenze wird im nächsten Sozialausschuss eingebracht.
Bis zur Beschlussfassung der neuen Mietobergrenzen fordern wir keine Bescheide auf Grund unangemessener Mietkosten vorzunehmen.
Damit ist unserer Meinung nach das Wohnungsproblem im Einzelfall nicht vom Tisch. Auch das Angebot von Frau Falke, ihr die Einzelfälle mitzuteilen, ist keine Lösung, da es sich unserer Meinung nach um ein durchgängiges Phänomen handelt.
Folgende Fragen und Anregungen möchten wir Ihnen dazu geben:
Für eine gute Sozialplanung ist es sinnvoll für die Zukunft zu erfassen, wie viele Wohngeldbezieher (SGB XII und SBG II ) einen Eigenanteil bezahlen müssen. Dabei wäre es aufschlussreich, dies nach Beträgen zu listen.
Sie formulieren in Ihrer Antwort eine konkrete Angemessenheitsgrenze. Hier wird im Einzelfall geprüft, in welchen sozialen Lebensumständen sich die Kunden befinden. Gibt es dazu eine Liste mit Bewertung bzw. Werteskalen? Wenn ja, bitten wir Sie diese uns zukommen zu lassen.
Falls die Kunden im Bescheid aufgefordert werden, sich innerhalb der nächsten 6 Monate eine neue „billigere“ Wohnung zu suchen, muss unserer Meinung nach diese Abwägung dargestellt werden. So wird deutlich, dass der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin alle Lebensumstände kennt. Wir können Ihnen Einzelbeispiele nennen, in denen eine Abwägung unserer Meinung nach nicht stattgefunden hat.
Gibt es klare Richtlinien, welche Schritte Wohnungssuchende unternehmen müssen (Absagen vom Vermieter, Zeitungen ohne Wohnungsangebote, Anschreiben etc.), damit sie vorläufig keine Zuzahlung machen müssen? Wenn ja, bitten wir darum uns eine Zusammenstellung dieser Richtlinien zukommen zu lassen.
Wie wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Erfüllung der vom Sozialamt erteilten Obliegenheit sich um günstigen Wohnraum zu bemühen nicht möglich ist, wenn dieser Wohnraum tatsächlich auf dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung steht? Bitte teilen Sie uns dies mit.
In der Regel werden die billigen Wohnungen auch einen höheren Energiebedarf haben. Bitte teilen Sie uns mit, welche Nachweise erforderlich sind, damit die Nebenkostenpauschale gegebenenfalls erhöht werden kann, bzw. ob ein entsprechender Energieausweis ausreicht.
Für die Fraktion
Rainer Breimaier, Susanne Schwarz-Zeeb, Andreas Roll, Claus Langbein, Brigitte Muras, Kathrin Voigt.
Antrag
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt über die Situation der Fahrradprüfung in den Grundschulen des Landkreises zu berichten.
Begründung
Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Innen – und Kultusministeriums vom 16.08.2017, die die Radfahrausbildung in der schulischen Verkehrserziehung regelt, bereitet in manchen Schulen Probleme bei der Umsetzung.
Die Radfahrausbildung ist in der Klassenstufe 4 der Grundschulen und in Klassenstufe 5 der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen eine verpflichtende schulische Veranstaltung. Dieser Teil der schulischen Ausbildung ist unbestritten ein unerlässlicher Beitrag zur Mobilitätserziehung unserer Kinder.
Bisher wurde die Fahrradprüfung von der mobilen Jugendverkehrsschule der Kreisverkehrswacht Ludwigsburg vor Ort in jeder Grundschule des Landkreises durchgeführt.
Weiterhin ist ein Üben auf dem Schulhof laut Verwaltungsvorschrift nicht mehr möglich und es wird die Übungsfläche der Jugendverkehrsschule empfohlen. Im Kreis Ludwigsburg befindet sich ein Übungsplatz der Jugendverkehrsschule in Vaihingen an der Enz.
Es ist sicher nicht daran gedacht, jede Schulklasse nach Vaihingen an der Enz zu fahren. Neben den Kosten und des Zeitverlustes sollen Kinder vor Ort in ihrem Umfeld üben können.
Kornwestheim sieht jetzt einen Bereich auf dem Festplatz für die Fahrradausbildung vor und finanziert die Kosten selbst. Diese Möglichkeit hat sicher nicht jede Kommune.
-Durch welche Maßnahmen kann der Landkreis sicherstellen, dass jede Grundschule die Fahrradprüfung mit zumutbaren Aufwand durchführen kann?
-Durch welche Maßnahmen kann der Landkreis Grundschulen bei der Umsetzung von differenzierten Lösungen unterstützen?
Wir möchten sicherstellen, dass jedes Kind im Landkreis weiterhin an der Fahrradprüfung teilnehmen kann bzw diese an jeder Grundschule durchgeführt werden kann.
Für die Fraktion
Doris Renninger Harald Wagner Swantje Sperling Ralph Schmid
Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII sind bei der Suche nach geeignetem Wohnraum zunehmend benachteiligt. Der Wohnungsmarkt ist leergefegt und Wohnraum im Rahmen der bestehenden Mietobergrenzen zu finden, ist nahezu unmöglich. Dies hat zur Folge, dass Betroffene entweder teurere Wohnungen anmieten und den Anteil der Miete, der die Mietobergrenze übersteigt, aus ihrem Regelsatz bezahlen müssen oder seitens des Leistungsträgers die Unangemessenheit der Miete festgestellt und zur Suche nach neuem Wohnraum aufgefordert werden bzw. die Miete gekürzt wird. Dies führt wiederum dazu, dass Teile der Miete aus dem Regelsatz bezahlt werden müssen.
Wir bitten Sie um schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen bis Ende März 2018.
Anfrage zur Anwendung der Mietobergrenze bei Empfängern von Leistungen nach SGB II und SGB XII
1. Gibt es Personen bzw. Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, bei denen im Jahr 2016 und 2017 die Miete wegen
Unangemessenheit gekürzt wurde bzw. derzeit gekürzt werden?
Wenn ja:
1.1 Wie hoch ist die Anzahl dieser Personen oder Bedarfsgemeinschaften?
1.2 Nach welchem Zeitraum wird die Miete in der Regel gekürzt?
1.3 Wie hoch ist der jeweilige Kürzungsbetrag?
1.4 Welche Nachweise müssen von den Betroffenen erbracht
werden, damit die Miete weiterhin in voller Höhe übernommen
werden kann?
2.1 Wie hoch war die Anzahl der Personen oder Bedarfsgemeinschaften, die in den Jahren
2016 und 2017
a) eine Aufforderung zum Umzug erhielten?
b) aufgrund fehlenden Wohnraums nicht umziehen
konnten?
c) aufgrund der Aufforderung zum Umzug keine Erstattung der
Umzugskosten vom Jobcenter erhielten?
2.2 a) Wie hoch waren in der Regel die erstatteten Umzugskosten?
b) Gibt es Fälle, in denen die Umzugskosten nur teilweise bzw.
gar nicht übernommen wurden?
Welche Gründe lagen in diesen Fällen vor?
Kathrin Voigt, Susanne Schwarz-Zeeb, Brigitte Muras
Mit nachfolgendem Antrag möchten die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen
des Verwaltungsausschusses die zügige Umsetzung der Konzeption zur
Verbesserung des Angebotes an Kurzzeitpflegeplätzen im Landkreis
Ludwigsburg, so wie von der Verwaltung ausgearbeitet und dem
Sozialausschuss am 22. 11. 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt, erreichen.
Antrag
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
Im Stellenplan 2018 werden 1,5 Personalstellen aufgenommen:
zum Aufbau einer digitalen Plattform zur Vermittlung von Pflegeplätzen im Landkreis Ludwigsburg mit einer 0,5-Personalstelle sowie einer wissenschaftlichen Begleitung für maximal drei Jahre (Kosten insgesamt/Jahr: ca. 41.000€ plus Sachmittel für den Aufbau einer digitalen Plattform) aufgenommen.
zum Aufbau der zentralen Kurzzeitpflegeplatzvermittlung (1,0 Stelle EG 10 TVÖD ca. 61.000€) mit vertraglich gebundenen Kurzzeitpflegeplätzen mit Ausfallgeld.
Begründung
Mit der Mehrheitsentscheidung im Sozialausschuss, am 22.11.2017, lediglich weitere 30 Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen, wurde erreicht, dass das von der Verwaltung vorgelegte sehr gute Konzept zur zeitnahen Schaffung von ausreichenden Plätzen in diesem Bereich unnötig und zu Lasten der Betroffenen verzögert wird. Außerdem werden der Aufbau einer digitalen Plattform zur Pflegeplatzvermittlung und der Aufbau einer zentralen Kurzzeitpflegeplatzvermittlung aufgrund des Antrags von CDU/FW/FDP nicht realisiert. Gerade in diesem Bereicht herrscht großer Handlungsbedarf.
Pflegeplatzsuchenden ist es nur unter großen Anstrengungen oder mit viel Glück möglich einen geeigneten Pflegeplatz zeitnah und bedarfsgerecht zu finden. Die Verwaltung hat mit der Vorlage SoA_18/2017 dem Sozialausschuss eine gute Konzeption zur Beschlussfassung vorgelegt. Um den Bedürfnissen der Landkreisbewohner*innen in diesem Bereich gerecht zu werden, soll die vorgelegte Konzeption zügig umgesetzt werden.
Brigitte Muras Dr. Peter-Michael Valet Swantje Sperling Armin Haller
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag in der Sitzung des Kultur- und Schulausschusses am 4.10. 2017 ein und bittet um Beratung des Antrags in der Sitzung am 10. November 2017.
Mit dem Antrag will die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen erreichen, in allen Schulen des Landkreises, Kinder und Jugendliche zusammen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern für das Thema Klimaschutz langfristig zu sensibilisieren.
Antrag Klimaschutzpreis
Der Landkreis lobt jährlich einen Klimaschutzpreis für alle Schulen im Landkreis aus. Diese Maßnahme erfolgt in Anlehnung an den Abschnitt „Ü 11 des Integrierten Klimaschutzkonzepts“ des Landkreises. Der Preis soll für Projekte und Aktionen im Sinne des Klimaschutzes vergeben werden, die zu innovativen, effektiven und nachhaltigen CO2-Minderungsmaßnahmen führen.
Das Preisgeld soll insgesamt € 2000 betragen und kann auf mehrere Bewerber verteilt werden.
Die Verwaltung bittet die Stiftung Umwelt- und Naturschutz der Kreissparkasse Ludwigsburg, sich daran zu beteiligen.
Wir regen an, dass die Auslobung durch den Klimaschutzmanager in Einvernahme mit dem KuSA erfolgt.
Begründung
Probleme, die durch die Veränderung des Klimas entstehen, werden immer deutlicher. Mit diesem Preis soll bei Kindern und Jugendlichen aber auch bei den Lehrerinnen und Lehrern eine Sensibilisierung für das Thema Klimaschutz erreicht werden. Preisgestaltung und Preisgeld sollen dazu motivieren, sich praktisch und kreativ für das Thema einzusetzen und sich so den wichtigen Fragestellungen der anhaltenden Klimaveränderung zu stellen.
In Anlehnung an den Abschnitt „Ü 11 Übergeordnete Maßnahmen/Vernetzung“, in dem ein Klimaschutzpreis mit 4 von 5 möglichen Punkten in der Bewertung und mit der Priorität 3 von 5 Punkten genannt wird – Maßnahmenträger der Landkreis – sollen nicht nur die dort genannten Industrie/Gewerbe und private Haushalte zu einem Wettbewerb über innovative und effektive CO2-Minderungsmaßnahmen herausgefordert werden, es sollen auch Kinder und Jugendliche gemeinsam mit ihren Lehrerinnen und Lehrern einbezogen werden.
Für die Fraktion
Susanne Schwarz-Zeeb Reiner Theurer Rainer Graef Harald Wagner
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt folgenden Antrag in der Sitzung des Kultur- und Schulausschusses am 4.10. 2017 ein und bittet um Beratung des Antrags in der Sitzung am 10. November 2017.
Mit dem Antrag will die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen erreichen, dass durch die Zertifizierung als Fairtrade-Schule fair gehandelten Produkte verstärkt gekauft werden und das Bewusstsein für deren umweltverträgliche Herstellung und Transport aber auch für faire Arbeits- und Lebensbedingungen in den Produktionsländern geschaffen bzw. vertieft wird.
Antrag Zertifizierung Fairtrade-Schule
Voraussetzung, um eine Fair Trade-Schule zu werden, sind unter www.fairtrade-schools.de genauer erläutert. Es müssen fünf Kriterien mit verschiedenen Bedingungen erfüllt werden:
Begründung
Im täglichen Leben steht eine Vielzahl von fair gehandelten Produkten zur Verfügung. Diese sollen Schüler und Schülerinnen bekannt gemacht werden, damit die Nutzung dieser fair gehandelten Produkte sich immer mehr verbreitet und ein Bewusstsein für die Produktion, für faire Arbeitsbedingungen und Transport geschaffen werden. Der Einbau dieses Themas in den Unterricht in verschiedenen Fächern bietet dafür eine gute Möglichkeit.
Ziel soll sein das Verständnis dafür zu wecken, dass durch den Kauf von Fairtrade Produkten im Herstellerland soziales Handeln gefördert wird. Insbesondere wird dadurch Einfluss darauf genommen, dass die Arbeits- und Produktionsbedingungen nicht gesundheitsschädigend sind, dass Kinderarbeit vermieden wird, die Arbeiter*innen keine Diskriminierung erfahren und demokratische Mitbestimmungsstrukturen aufgebaut werden.
Durch den Kauf von Fairtrade Produkten werden auch ökologischen Kriterien Vorrang eingeräumt, da bei der Produktion auf ressourcenschonenden Anbau geachtet wird und keine umweltschädlichen Substanzen sowie keine gentechnisch veränderte Organismen zum Einsatz kommen.
Durch den Kauf von Fairtrade Produkten können langfristige Handelsbeziehungen aufgebaut werden. Durch stabile Mindestpreise wird die finanzielle Abhängigkeit der Produzenten von großen Konzernen vermieden, regionale Vermarktungsstrukturen können aufgebaut und ein Leben in wirtschaftlicher Sicherheit durch gerechte Entlohnung gefördert werden.
Für die Fraktion
Reiner Theurer Susanne Schwarz-Zeeb Rainer Graef Harald Wagner
Die Menschen im Landkreis sind erschrocken, besorgt und verunsichert über die Absicht des Landkreises, „freigemessenen Bauschutt“ vom Kernkraftwerk GKN I auf seinen Deponien abzulagern.
Der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung und des Landkreises ist es bisher nicht gelungen, das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen.
Weder die Verpflichtung zur Ablagerung noch die Vorgehensweise wurden von einer neutralen Einrichtung, die weder dem Land noch dem Landkreis bisher verbunden war, testiert.
Es ist deshalb für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wichtig, dass mit nachfolgendem Antrag der Sachverhalt nochmals sorgfältig aufgearbeitet wird. Bei einer unumgänglichen Umsetzung sind dann aber Maßnahmen zu ergreifen, die für die Menschen und die Umwelt mit den geringsten Folgen verbunden sind.
Wir stellen dazu einen Antrag zur Beschlussfassung im Kreistag am 21.7.2017.
Antrag: Der Kreistag möge beschließen:
Begründung:
Die Sorgen und Ängste der Bevölkerung, die sich bisher nicht von der Unbedenklichkeit der Ablagerung von „freigemessenem Bauschutt“ hat überzeugen lassen, weil sie u.a. dem der Ablagerung zu Grunde liegenden nicht messbarem Konzept („10 µSv/a-Konzept“) nicht vertrauen, müssen ernst genommen werden.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im KT Ludwigsburg
Brigitte Muras Doris Renninger Dr. Peter-Michael Valet Reiner Theurer
Antrag:
Pro Jahr sollen bis zu 20 Grundschulklassen im Landkreis Ludwigsburg eine Förderung des unterrichtsbegleitenden Streuobstpädagogik-Seminars „Die Streuobstwiese- unser Klassenzimmer im Grünen“ erhalten.
Der Zuschuss des Landkreises soll zusammen mit einem Beitrag der teilnehmenden Schulen und des Beitrages eines weiteren Zuschussgebers die finanzielle Grundlage für eine Pilotphase von 2018 bis 2020 bilden. Nach der Pilotphase kann entschieden werden, ob das Projekt weitergeführt werden soll.
Pro Projektjahr entstehen Kosten für die Honorare der Streuobstpädagogen in Höhe von 30 Euro pro 45 min (1 UE, Unterrichtseinheit). Insgesamt würden pro Projektjahr Kosten in Höhe von 9 900 Euro anfallen. Bei einer
Aufteilung in 1/3 Eigenanteil Schule, 1/3 Anteil Landkreis Ludwigsburg und 1/3 Anteil weiterer Zuschussgeber wäre der Zuschussbetrag des Landkreises 3 300 Euro pro Jahr , bzw. für die drei Projektjahre (2018- 2020) 9 900 Euro.
Begründung:
Der Landschaftserhaltungsverband im Landkreis Ludwigsburg wurde 2015 gegründet. Zu den Kernaufgaben zählt die Erhaltung und Entwicklung unserer Kulturlandschaften. Dazu dienen die Landschaftspflegerichtlinien, die in
Zusammenarbeit mit den Behörden und den Flächenbewirtschaftern angewendet werden. Über allem schwebt die europäische Naturschutzkonzeption (NATURA 2000), die das Land verpflichtet, diese wertvollen Lebensräume zu erhalten.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Öffentlichkeitsarbeit und die Umweltbildung. Eine traditionelle Landnutzungsform ist im Landkreis Ludwigsburg der landschaftsprägende Streuobstanbau. Die größten zusammenhängenden Streuobstbestände in ganz Europa stehen in Baden-Württemberg. Ihre Biodiversität
ist enorm: Streuobstwiesen bieten Lebensraum für rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten und etwa 3.000 verschiedene Obstsorten. Der Landkreis Ludwigsburg ist ein traditioneller Obstbauschwerpunkt und steht mit 400 000 Streuobstbäumen an vierter Stelle der baden-württembergischen Landkreise. Dieser Lebensraum will entdeckt werden! Dazu hat sich ein Streuobstpädagogen Verein im Landkreis Böblingen gegründet, der Streuobstpädagogen ausbildet. Im Landkreis Ludwigsburg sind bisher vier aktiv Tätige, die das Grundschulprogramm
„Die Streuobstwiese- unser Klassenzimmer im Grünen“ anbieten könnten. Der Landkreis Böblingen hat dieses Projekt von Beginn an finanziell unterstützt, die weiteren Landkreise des Verbundes „Schwäbische Streuobstparadies“ Esslingen, Göppingen, Reutlingen, Tübingen und der Zollernalbkreis bieten das Programm an und fördern es. Weiterhin gibt es ein Angebot im Enzkreis, im Kreis Calw und im Rhein-Neckar-Kreis.
Um das Verständnis für ökologische Zusammenhänge zu schärfen, die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu begreifen und die Streuobstwiesenprodukte kennenzulernen stellt dieses Projekt einen wichtigen Baustein dar.
Für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Brigitte Muras, Reiner Theurer, Doris Renninger
Für die Fraktion der FDP
Volker Godel Johann Heer