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Chancengleichheitsgesetz

Sitzung des Verwaltungsausschusses am 16.10.2020

Tagesordnungspunkt "Chancengleichheitsgesetz - Bericht und Chancengleichheitsplan

Redebeitrag von Susanne Schwarz-Zeeb

 

Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren.

 

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – so lautet Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes (GG). Formuliert wurde damit im Jahr 1949 ein Programm, nicht eine Aussage über die Realität.

Bis 1958 hatte ein Ehemann das alleinige Bestimmungsrecht über Frau und Kinder inne. Er verwaltete ihren Lohn wenn sie arbeitete, da sie ohne seine Zustimmung nicht arbeiten durfte und kein eigenes Konto eröffnen konnte.

Ab 1962 konnte die Ehefrau ein Konto eröffnen

Ab 1969 wurde eine verheiratete Frau als geschäftsfähig angesehen. Sie konnte ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes den Führerschein machen

Erst seit 1977 konnte sie auch ohne die Zustimmung ihres Ehemannes einer Beschäftigung nachgehen.

1989 war eine Beurlaubung wegen der Geburt eines Kindes im Ermessen des Arbeitgebers. Durch diesen Sonderurlaub verlor sie die Bewährungszeiten die vor diesem Sonderurlaub waren und wurde danach als Berufsanfängerin wieder eingestellt.

Erst 1993 nach der Wiedervereinigung wurde dieser Artikel  durch großen gesellschaftlichen Druck um einen Satz  ergänzt der Grundlage für die Erarbeitung von Frauenförderplänen und ähnlichem wurde.

Der Satz heisst

"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG

Dies waren nur einige Eckpfeiler zum schwierigen Weg der Gleichberechtigung. Ich möchte hier deutlich sagen  im Kampf der Frauen um ihr Recht auf gleiche Teilhabe in Beruf und Gesellschaft.

Der neue Chancengleichheitsplan, unsere heutige Vorlage, löst den Frauenförderplan aus dem Jahr 1994 und von 2016 ab.

Danke für dieses umfassende Werk.

Wir sind beeindruckt sowohl von der Bestandsaufnahme als auch von den Zielen und Maßnahmen, die sich die Verwaltung vorgenommen hat. Dies ist nicht nur ein Förderplan für Frauen sondern für alle benachteiligen Gruppen in unserer Gesellschaft. Auch der Betriebskindergarten, meine Vorredner haben dies auch schon gesagt, ist ein Baustein für mehr Chancengleichheit.

Beschämend ist die  Situation der Gleichstellung in der Darstellung des Kreistages. Mit  23,8 % Frauenanteil sind die Frauen in diesem Gremien absolut unterrepräsentiert.

Hier müssen wir feststellen, dass die Gleichberechtigung noch nicht in allen Köpfen angekommen ist. Sie muss im Alltag, in der Gremienarbeit und in der Berufswelt gelebt werden nicht zuletzt bei der Gleichstellung in der Arbeitswelt, insbesondere beim Verdienst von Frauen und Männern.

In der LKZ  konnten frau und man über eine Studie des Europäischen Gewerkschaftsbundes lesen, dass die Lohnlücke in Deutschland zwischen Männern und Frauen erst in 101 Jahren also zum Jahr 2121 geschlossen ist.

Auch hier sind Gesetze zur Gleichstellung dringend nötig.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit

 

 

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