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Dauerhafte Bezuschussung von refugio Stuttgart e.v. und von PBV Stuttgart

Sitzung des Sozialausschusses 

TOP 3 Dauerhafte Bezuschussung des psychosozialen Zentrums für traumatisierte Geflüchtete von refugio Stuttgart e.v. und der psychosozialen Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene (PBV) Stuttgart

Redebeitrag von Rainer Breimaier

 

Meine Damen und Herren, Herr Landrat,

ein Trauma stellt ein echtes Drama dar, zuerst für den Betroffenen, aber auch für seine gesellschaftliche Umwelt. Es vergeht nicht von selbst wie ein Schnupfen. Dafürbraucht es viel Zeit, einen qualifizierten Therapeuten und ein sehr spezifisches Knowhow.

 

All das haben wir für das Klientel von Refugio und PBV im Regelsystem unseres Landkreises nicht. Wir haben weder deren Dolmetscher-Pool noch deren interkulturelles Knowhow zum Beispiel. Diese beiden Einrichtungen nehmen uns nach unserer Zählung die therapeutische Arbeit mit insgesamt 87 Geflüchteten ab. Und das rechtfertigt einen finanziellen Beitrag unsererseits. Das haben alle hier vor einem Jahr genau so gesehen, als wir uns für einen Zuschuss in Höhe von 40.000€ für Refugio entschieden. Den Antrag der PBV gab es damals wohl auch, wurde aber zu spät eingereicht. Das aber ist in diesem Jahr anders.

Wer eine solche Arbeit für uns leistet, hat auch einen berechtigten Anspruch, von uns Zuschüsse dafür zu bekommen. Vor allem aufgrund einer erhöhten Landesförderung reichen Refugio für dieses Jahr 20.000€. Auch die PBV hat in ihrer Anlage signalisiert, dass ihr einen solcher Beitrag sehr helfen würde. Deshalb stimmen wir dem Beschlussvorschlag 1 selbstverständlich zu.

 

Wir stimmen vor allem nach unseren direkten Gesprächen mit beiden Einrichtungen dem Beschlussvorschlag Punkt 1 ein zu, Punkt 2 jedoch nur weitestgehend. Eine auf 5 Jahre zugesicherte Bezuschussung durch den Landkreis gibt eine für diese Arbeit besonders wichtige längerfristige Planungssicherheit. Und die Fallzahlen werden sich für die beiden Einrichtungen nach deren Auskunft auch nicht reduzieren.

 

Das einzige Problem haben wir mit der im Punkt 2 vorgeschlagenen Zuschussobergrenze. Damit kann man Ausgaben steuern. Das ist nicht illegitim. Eine statische Obergrenze wird aber dann automatisch zum Kollateralschaden länger Wartezeiten führen, wenn die Fallzahlen sich erhöhen oder andere Zuschussgeber ihren Beitrag reduzieren. Diese Szenarien sind durchaus realistisch. Zum Beispiel ist die erhöhte Landesförderung gültig nur für das Haushaltsjahr 2021. Wir halten es dagegen für gerechtfertigt, dass der Landkreis genau für die Kosten aufkommt, die für das Klientel aus dem Landkreis entsteht nach Abzug aller anderen Zuschüsse.

Deshalb beantragen wir den letzten Satz des Beschlussvorschlags Punkt 2 zu ersetzen durch den Satz: "Der Zuschuss des Landkreises soll sich vor allem danach richten, welche Kosten der jeweiligen Einrichtung für Klienten aus dem Landkreis LB entstehen und nicht von anderen Zuschussgebern getragen wird.“

Ich bitte um Zustimmung.

 

Ergänzung: Der Antrag wurde im Sozialausschuss mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.

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